Falsche Polizeibeamte ergaunern Bargeld von Seniorin

Artikel vom 29. März 2021 Rheine- Am Donnerstag ist es zu einer vollendeten Betrugstat durch sogenannte falsche Polizeibeamte gekommen. Die unbekannten Täter gaben sich am Telefon als Polizeibeamter und Staatsanwalt aus Osnabrück aus und gaukelten einer in der Grafschaft Bentheim lebenden Seniorin vor, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, sie würde sich nun in Haft befinden. Weiter gaben sie während des Telefonates an, dass man nur durch die Zahlung eines Geldbetrages das Verfahren beschleunigen und so die Tochter aus der Haft entlassen werden könne. Im Verlaufe des Gesprächs brachten die Täter die Seniorin dazu nach Rheine zu fahren, wo sie circa zwischen 16.30 und 17.30 Uhr auf dem Parkplatz der Commerzbank an der Münsterstraße das geforderte Geld an eine Frau übergab. Die unbekannte Täterin, welche das Geld in Empfang nahm, war zwischen 25 und 30 Jahre alt, circa 1,60 Meter groß und hatte eine schlanke Statur. Sie trug dunkles Haar, war mit einem dunklen Mantel bekleidet, trug eine helle Tasche vor dem Bauch und telefonierte während der Geldübergabe. Nach der Übergabe des Geldes verließ die Täterin den Parkplatz über die Kolpingstraße in Richtung des ZOB an der Matthiasstraße.

Die Übergabe des Geldes fand auf dem Parkplatz der Commerzbank Rheine an der Münsterstr. 42, dort in einem Unterstand auf der rückwärtigen Parkplatzseite statt. Dieser Unterstand grenzt unmittelbar an eine Hauswand des Mehrparteienhauses Kolpingstr. 5 mit dort vorhandenen, z.T. überdachten Balkonen. Insbesondere Bewohner dieser Wohnungen werden um Meldung relevanter Beobachtungen gebeten.

Hinweise nimmt die Polizei in Lingen unter der Rufnummer (0591) 87-0 entgegen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass diese niemals um Geldbeträge bitten wird. Geben Sie keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis, lassen Sie sich am Telefon nicht unter Drucksetzen und legen ggf. einfach auf, übergeben Sie jedoch in keinem Fall Geld an unbekannte Personen. Im Zweifel wenden Sie sich an ihre örtliche Polizeidienststelle .

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