Artikel vom 20. Juli 2021 Rheine. Als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine hat der Landtag NRW jetzt kurzfristig die Aufstellung des Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen. Das Programm wendet sich an eingetragene Vereine, die in diesem Jahr eine öffentliche Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen planen.
Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden. Zuwendungsfähige Ausgaben sind zum Beispiel Raum- und Technikmieten, Honorare, Ordnungsdienst, Catering, Werbung oder Gema-Gebühren.
Je Verein kann nur ein Antrag gestellt werden, dem unter anderem ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Zustimmung der Stadt zur geplanten Veranstaltung beigefügt werden muss. Die Veranstaltung muss bis zum 31. Dezember durchgeführt werden.
Anträge können bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal (www.heimatfoerderung.nrw) gestellt werden. Alle Detailinformationen zum Förderprogramm, einschließlich Berechnungsbeispielen und einem Muster Online-Antrag sind über die Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (www.mhkbg.nrw) unter dem Stichwort „Neustart Miteinander“ abrufbar.
Für antragstellende Vereine aus Rheine stellt die städtische Fachstelle Bürgerengagement die erforderliche Bestätigung aus (E-Mail: engagement@rheine.de – Tel.: 9548-774).