Zur Teilnahme an der Generalversammlung des St. Johannes Schützenvereins gilt in jedem Fall die 3G Regelung (geimpft, genesen oder getestet) Ohne einen dieser Nachweise ist eine Teilnahme an der Generalversammlung des St. Johannes Schützenvereins leider nicht möglich.
Der Vorstand des St. Johannes Schützenverein bitten um Beachtung. ️