Halloween – wo hört der Spaß auf?

Artikel vom 28. Oktober 2016 „Süßes oder es gibt Saures“ – an Halloween ist es zwischenzeitlich zu einem festen Brauch geworden, sich zu verkleiden, Süßigkeiten zu sammeln oder Anderen Streiche zu spielen. Es gibt aber auch Scherze, die nicht lustig, sondern strafbar sind.

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Wer beispielsweise den Briefkasten des Nachbarn mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Farbe besprüht oder mit Eiern bewirft, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Denn solche Streiche sind Sachbeschädigungen! Die Polizei appelliert an Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu unangenehmen Folgen kommt!

Zuletzt sind auch bei der Kreispolizeibehörde Steinfurt Meldungen über sogenannte „Grusel-Clowns“ eingegangen, die es sich offenbar zum Ziel gesetzt haben, andere Menschen zu erschrecken. Die Polizei nimmt diesen Trend sehr ernst. Das bloße Erschrecken kann schon strafrechtliche Konsequenzen haben und wird daher in allen Fällen von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt! Wählen Sie den Notruf 110, wenn Sie bedrohliche Personen feststellen, insbesondere wenn Sie für sich selbst oder andere eine Gefahr sehen! Gehen Sie auf Distanz.

Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.

Berücksichtigen Sie dabei aber: Nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. Die Polizei Steinfurt appelliert an alle Halloween-Fans, friedlich zu feiern!

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