Hauptzollamt Osnabrück zieht eine positive Bilanz; 13,6 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung festgestellt

Artikel vom 16. Februar 2022 Osnabrück  – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück
zieht trotz weiterhin erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine
erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021.

Die Beschäftigten der drei Standorte in Nordhorn, Lohne und Osnabrück leiteten
im letzten Jahr 2.431 Strafverfahren (2020: 1845) und 445
Ordnungswidrigkeitenverfahren (2020: 408) ein. Bei ihren Ermittlungen deckten
die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden in einer Gesamthöhe von mehr als 13,6
Millionen Euro auf.

Arbeit der FKS während der Corona-Pandemie

Zahlreiche Branchen (z. B. das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau)
waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen
Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten
Prüfungsschwerpunkten reagiert, so dass weiterhin eine hohe Zahl an
Arbeitgeberprüfungen durchgeführt wurden.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück
überprüften im Jahr 2021 insgesamt 939 Arbeitgeber (2020: 763). Damit wird
deutlich, dass es der FKS trotz der anhaltenden schwierigen Pandemiebedingungen
gelungen ist, die Vorjahresergebnisse zu steigern. Durch die Ermittlungen der
FKS wurden kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige
Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden insgesamt 2.279 Strafverfahren
abgeschlossen (2020: 1.520).

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen,
als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in
von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene
Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und
Gewerbezweige durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und
regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem
im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport
und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern durchgeführt.

„Die FKS trägt durch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen
bei und sichert einen fairen Arbeitsmarkt“, so Christian Heyer, Pressesprecher
des Hauptzollamts Osnabrück.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS hat im letzten Jahr 29 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den
allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet. Zudem konnten 52 Ermittlungsverfahren wegen
Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden.

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die
Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger
Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die
vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer
sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch
Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren
Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind
verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle
mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie
die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche
Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen
zurückgefordert.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.