Kokain und Amphetamin im Wert von rund 78.000 Euro bei Schwerpunkteinsatz an deutsch-niederländischer Grenze beschlagnahmt 

Artikel vom 16. September 2022

Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes an der deutsch-niederländischen Grenze beschlagnahmte Drogen / Foto: Bundespolizei

Bad Bentheim / Bunde(Ostfrl.)- Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität im deutsch-niederländischen Grenzraum hat die Bundespolizei am Mittwoch unter anderem rund 620 Gramm Kokain sowie knapp 3,3 Kilo Amphetamin beschlagnahmt.

Durch stationäre und flexible Kontrollen an den am häufigsten genutzten Verkehrswegen beteiligte sich die Bundespolizei an dem behördenübergreifenden Einsatz. Den ganzen Tag über wurde die Kontrolldichte an der deutsch-niederländischen Binnengrenze erhöht um einen erhöhten Fahndungsdruck auf potenzielle Straftäter zu erzeugen.

Im Rahmen des Gesamteinsatzes richtete die Bundespolizei an der Autobahn 30 auf dem Autobahnparkplatz „Waldseite Süd“ eine stationäre Kontrollstelle ein, an der sich auch der Zoll beteiligte. Dazu wurde der gesamte Verkehr über den Parkplatz geleitet.

In dieser Kontrollstelle nahmen die Bundespolizisten am Nachmittag einen mutmaßlichen Drogenkurier fest. Im Auto des 62-jährigen estnischen Staatsangehörigen hatten sie rund 620 Gramm Kokain sowie rund 3,3 Kilo Amphetamin entdeckt. Das beschlagnahmte Rauschgift hätte im Straßenverkauf einen Wert von etwa 78.000 Euro. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorläufig festgenommen und für die weiteren Ermittlungen zusammen mit den Drogen an Beamte des Zollfahndungsamtes Essen, am Dienstsitz in Nordhorn übergeben. Der Mann wird heute einem Haftrichter vorgeführt.

Ein 28-jähriger Fahrgast eines grenzüberschreitend verkehrenden Reisezuges aus den Niederlanden wurde wegen Diebstahls per Haftbefehl gesucht. Bundespolizisten hatten den Mann im Bahnhof Bad Bentheim kontrolliert. Durch die Bezahlung der offenen Geldstrafe von 800,- Euro ersparte sich der Mann einen Gefängnisaufenthalt von 40 Tagen.

Darüber hinaus machte die Bundespolizei während des Einsatzes im Grenzkorridor zu den Niederlanden folgende Feststellungen:

In neun Fällen wurden Verstöße in Zusammenhang mit geringen Mengen von Betäubungsmitteln festgestellt. Außerdem ahndeten die Beamten drei Verstöße nach dem Waffengesetz, weil ein Schlagring, ein Einhandmesser oder ein Schlagstock mitgeführt wurden. Zwei Autofahrer fuhren unter dem Einfluss berauschender Mittel und einmal war der Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, entsprechende Anzeigen wurden gefertigt. Im Fall eines gefälschten Dokuments wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. In zwei Fällen wurden Ermittlungen nach dem Aufenthaltsgesetz veranlasst, weil hier der Verdacht der unerlaubten Einreise bestand.

Im Rahmen der eintägigen Kontrollmaßnahmen wurden durch die Bundespolizei im niedersächsischen Grenzraum zu den Niederlanden insgesamt 313 Personen und 124 Fahrzeuge überprüft.

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