Landkreis beendet Aufstallungspflicht Verfügung läuft fristgerecht am 30. April aus

Artikel vom 25. April 2017 Meppen. Der Landkreis Emsland wird die Stallpflicht beenden. Die am 1. Februar in Kraft getretene Aufstallungspflicht für Geflügel wird damit fristgerecht zum 30. April auslaufen.

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Nach mehreren Geflügelpestausbrüchen in Deutschland, Ungarn, Polen, Frankreich und den Niederlanden hatte der Landkreis Emsland die Aufstallungspflicht angeordnet. In Deutschland wurden seit November 2016 insgesamt 92 Ausbrüche von Vogelgrippe in Hausgeflügelbeständen festgestellt. Im Landkreis Emsland war ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Januar in einer Gänsehaltung in der Gemeinde Gersten bekannt geworden.

Da weiterhin ein Restrisiko des Eintrags über heimische Wildvögel nicht auszuschließen ist, sind die Einhaltung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen (u. a. konsequente Reinigung von Schuhwerk, Geräten und Fahrzeugen; regelmäßiger Austausch von Einstreu) von höchster Bedeutung.

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