Lingen – Opferberatung und Opferhilfe bei tödlichen Verkehrsunfällen

Artikel vom 16. Januar 2018 Lingen – Ein Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang kann dauerhaft belasten und das Leben von Betroffenen und deren Familien von Grund auf verändern. Neben körperlichen, psychischen oder sogar traumatischen Belastungen erfahren Angehörige oftmals auch finanzielle Nöte durch fehlende Vorsorge.

von links: Klaus Wermeling und Heike Berding (beide Verkehrssicherheitsberater) sowie Inspektionsleiter Karl-Heinz Brüggemann

Im kriminalpräventiven Bereich unterstützen zahlreiche Hilfsorganisationen und Polizeibeamte/innen Opfern von Straftaten als Lotsen im Rahmen der Opferhilfe. Im Bereich des Unfallgeschehens findet eine derartige Opferberatung und Opferhilfe bislang in Niedersachsen nicht statt. Vor einigen Jahren hat die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim die Notwendigkeit einer solchen Opferberatung erkannt und möchte diese nun flächendeckend in den Landkreisen einführen.

Notfallseelsorger leisten in Akutsituationen meist Hilfe und Betreuung. Ihre ehrenamtliche Arbeit endet aber bereits kurz nach dem Schadensereignis. Für Unfallopfer, Angehörige, Zeugen und Ersthelfer ist es aber von zentraler Bedeutung, dass sie im unmittelbaren Anschluss an das Verkehrsunfallereignis einen Ansprechpartner haben. Viele sind mit dem plötzlich auftretenden Unfallereignis und den daraus resultierenden Folgen in vielerlei Hinsicht überfordert.

Die Besonderheit der Verkehrsunfallopferberatung bei tödlichen Verkehrsunfällen wird sein, dass nicht nur Geschädigte und deren Hinterbliebene, sondern auch Ersthelfer, Unfallverursacher und Zeugen Opfer sein können. Die unmittelbar am Verkehrsunfall Beteiligten, werden grundsätzlich pro aktiv und zeitnah durch den Opferberater kontaktiert und auf Wunsch aufgesucht. Für mittelbar Beteiligte wie Zeugen oder Angehörige, gilt dies bei Bedarf.

Seit Anfang 2018 erhalten Verkehrsunfallopfer aus den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim bei Verkehrsunfällen mit tödlich verletzten Personen eine kostenlose Beratung und konkrete Hilfe im Umgang mit Behörden und Versicherungen, Hilfe bei der Suche nach Fachanwälten, bei der Suche nach medizinisch-psychologischer Erstberatung und die Vermittlung von Hilfsangeboten anderer Organisationen. Der polizeiliche Opferschutz endet, wenn juristische, fachkundige medizinische, psychotherapeutische oder soziale Betreuungsmaßnahmen notwendig sind.

Verkehrsunfallopferberater agieren bei der Beratung als Lotsen im Rahmen der Opferhilfe. Bereits an der Unfallstelle bzw. bei der Überbringung der Todesnachricht wird durch eine Handreichung (Flyer) auf die Unfallopferberatung der Polizei hingewiesen werden. Für die Verkehrsunfallopferberatung wurde eine Mailadresse installiert: vub@pi-el.polizei.niedersachsen.de Und ein Beratungstelefon mit Anrufbeantworter geschaltet: Tel: 0591/87-210

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