Mit der zunehmenden Verbreitung von Mährobotern rückt auch der Schutz heimischer Wildtiere immer stärker in den Fokus. Besonders der westeuropäische Igel ist gefährdet, da er bei Gefahr nicht flüchtet, sondern sich zusammenrollt. Dadurch kann er von einem Mähroboter schwer verletzt oder sogar getötet werden.

Nach § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zählt der westeuropäische Igel zu den besonders geschützten Arten. Das Gesetz verbietet es, diese Tiere zu verletzen oder zu töten. Kommt ein Igel durch einen Mähroboter zu Schaden, kann dies – unabhängig davon, ob in der jeweiligen Gemeinde ein Nachtfahrverbot für Mähroboter gilt – einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen.
Je nach Einzelfall können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach den Umständen, dem Verschulden und den Folgen des Vorfalls. In schweren Fällen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich.
Naturschutzverbände empfehlen daher, Mähroboter möglichst nur tagsüber einzusetzen, wenn Igel überwiegend ruhen. Vor dem Mähen sollte der Garten zudem auf Tiere kontrolliert werden. Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen können Gartenbesitzer dazu beitragen, den Lebensraum der Igel zu schützen und unnötiges Tierleid zu verhindern.
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