Mehr Geld für Sterbe- und Trauerbegleitung 44.176 Euro für Hospiz-Hilfe Grafschaft Bentheim

Artikel vom 9. August 2017 Die AOK fördert nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches in diesem Jahr in Niedersachsen 87 ambulante Hospiz-Dienste mit 2,33 Millionen Euro. Damit erreicht das Fördervolumen einen neuen Höchststand. Die Steigerung um über 232.000 Euro ergibt sich aus der höheren Anzahl der ehrenamtlichen Betreuer und der gestiegenen Anzahl der Sterbebegleitungen von 3662 im letzten Jahr auf 4020.

Lingen AOK Geld fuer Hospiz Dienste

Emsland / Grafschaft Bentheim. Im AOK-Gebäude in Lingen erklärte AOK-Regionaldirektor Horst Hillmer bei Übergabe der symbolischen Schecks an die Hospiz-Vertreter: „Nicht nur die Frage nach einem guten Leben bewegt viele Menschen, sondern auch die Unsicherheit, wie man in Würde sterben kann. Ambulante Hospiz-Dienste ermöglichen sterbenskranken Menschen ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt. Ehrenamtliche Begleiter nehmen sich Zeit für die Patienten, schenken ihnen Aufmerksamkeit und Geborgenheit. Sie helfen, die Konfrontation mit dem Sterben zu verarbeiten und begleiten die damit verbundene Trauer. So können Sterbende ihre letzten Wochen und Tage im vertrauten häuslichen Umfeld verbringen.“

Die AOK unterstütze diese ehrenvolle Arbeit gemäß des gesetzlichen Auftrags im Emsland und der Grafschaft Bentheim mit insgesamt 131.568 Euro, so Hillmer. Die Hospiz-Hilfe e.V. Meppen erhalte 40.794 Euro, die Lingener Hospiz-e.V. 29.760 Euro, Hospiz-Gruppe Spelle e.V. 8750 Euro, das Hospiz-Team Abendstern e.V. Salzbergen 8086 Euro und die Hospiz-Hilfe Grafschaft Bentheim e.V. 44.176 Euro. Das Geld sei für die qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen sowie für notwendige Personal- und Sachkosten.

„Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der ambulanten Hospiz-Arbeit. Wesentlicher Bestandteil ist das Engagement Ehrenamtlicher, mit dem sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Teilnahme des sterbenden Menschen und der ihm nahe Stehenden am Leben leisten“, betonte Hillmer. Petra Menger, Pressesprecherin der AOK, hob hervor, dass jeder Mensch – unabhängig von seiner Konfession, Staatsangehörigkeit oder sozialen Stellung – einen Hospiz-Dienst in Anspruch nehmen könne.

Wie Menger erklärte, seien in Niedersachsen die gesetzlich möglichen Fördergelder noch nicht ausgeschöpft. Ambulante Hospiz-Dienste könnten ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung bis Ende März 2018 bei den Krankenkassen einreichen. „Die Fördergelder sind nur eines der finanziellen Standbeine für die ambulante Hospiz-Arbeit ist. Spenden sind ebenso wichtig.“ Dr. Birgit Stoßberg, 1. Vorsitzende der Lingener Hospiz, berichtete, dass es im Emsland bei dem Nachwuchs eine erfreuliche Entwicklung gebe. „Wir haben viele Anmeldungen für die Ausbildung zum Sterbebegleiter.“

Marlies Veltmann von der Hospiz-Gruppe Spelle bedauerte, dass das Fördergeld zweckgebunden nur für die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen sowie für notwendige Personal- und Sachkosten eingesetzt werden dürfe, alles andere werde durch Spenden finanziert. Der stellvertretende Vorsitzender der Hospiz-Hilfe Grafschaft Bentheim Tobias Ising meinte, dass man in der Grafschaft mit 90 aktiven Sterbebegleitern gut bestückt sei. „Das Spendenaufkommen in der Grafschaft hat sich auch verändert und ist nicht unendlich, daher ist mehr Ehrenamt und Engagement gefordert. Wir haben aber andere Spielräume.“

Die Trauerbegleitung nehme einen immer breiteren Raum ein, sei aber nicht refinanzierbar. „Da muss es eine Lösung geben, vielleicht sogar durch die Krankenkassen“, legte Ising Regionaldirektor Hillmer ans Herz. Zum Thema Patientenverfügung sagte Ising: „Für diese Verfügung ist eine sehr gute Beratung ganz wichtig. Man muss sich immer bewusst sein, welche Konsequenzen sie hat. Wir sind immer da, wir nehmen uns die Zeit.“

 

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