Mehrfach kassiert – 6 Monate Haftstrafe als Quittung für Mann aus Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Artikel vom 21. September 2018 Wegen Betruges hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück einen Leistungsbezieher mit Wohnsitz in Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Gleichzeitig erzielte der 39-Jährige Einkommen aus zwei Beschäftigungen. Entgegen seiner Verpflichtung zeigte er dem Jobcenter seinen Verdienst jedoch nicht an. So konnte er rund 570 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren. Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV – unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld II und zwei Gehälter von unterschiedlichen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte. Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. Diese zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden von dem Verurteilten zurückgefordert.

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