Moorbrand in Meppen : Landkreis ruft Katastrophenfall aus

Artikel vom 21. September 2018

Meppen. Aufgrund des Moorbrandes und der Wetterprognosen für heute hat Landrat Reinhard Winter um 09:40 Uhr in enger fachlicher Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium den Katastrophenfall ausgerufen. Dieser offizielle Akt sei eine wichtige Voraussetzung, um zum Beispiel auch mit überörtlicher Unterstützung planen und arbeiten zu können, insbesondere, wenn sich die Situation vor Ort nachhaltig verschärfe, erklärt Winter. „Wir wappnen uns für alle Eventualitäten und kommen hiermit vor die Lage“, unterstreicht der Landrat. „Mit Blick auf die neue Situation und die Prognosen der Bundeswehr können wir derzeit eine Evakuierung der Gemeinden Groß und Klein Stavern zudem nicht mehr ausschließen“, erläutert Winter. „Wir sind gut vorbereitet und wollen keine Unruhe erzeugen. Da der Schutz der Bevölkerung für uns an erster Stelle steht, möchten wir aber die Staverner frühzeitig darauf aufmerksam machen, dass eine Evakuierung nicht mehr undenkbar ist“, so Winter.

Bürgerinnen und Bürger Staverns sind daher aufgefordert, sich grundsätzlich auf eine eventuelle Evakuierung vorzubereiten. „Eine ganz konkrete Prognose ist derzeit nicht möglich, dennoch ist zu erwarten, dass sich Rauchbelästigung und Funkenflug verschärfen. Aber ob überhaupt evakuiert werden muss, ist natürlich abhängig vom Verlauf der Löscharbeiten auf dem Areal der Bundeswehr sowie den sich verändernden Wetterbedingungen“, ergänzt Winter. Hier befinde man sich in enger Abstimmung mit der Bundeswehr, Experten sowie den Einsatzkräften vor Ort. Zudem werde derzeit ein engmaschiges Netz an Messpunkten eingerichtet, um die Belastung durch den Rauch permanent zu überwachen.

„Die Einwohner Staverns sind aufgefordert, die Ruhe zu bewahren, sollten aber vorsorglich die wichtigsten Dokumente wie Ausweispapiere und benötigte Medikamente zusammenpacken“, empfiehlt der zuständige Dezernent Marc-André Burgdorf.

Sollte es zur Evakuierung kommen, würden zeitnah Sammelplätze und Unterbringungsmöglichkeiten kommuniziert. Auch das eigenständige Verlassen der Gemeinden sei natürlich möglich. Ein Bürgertelefon des Landkreises für Betroffene ist eingerichtet unter den Telefonnummern 05931 44-5701, 44-5702 und 44-1431.

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