Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, benötigen ab Samstag, den 4. Dezember, keinen zusätzlichen Test mehr um Restaurants und Veranstaltungen zu besuchen, für die in Warnstufe 2 zurzeit die 2GPlus-Regel gilt. Es reicht der Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung sowie Boosterimpfung entweder über das digitale Impfzertifikat oder den gelben Impfpass. Wo aber weiterhin die 2G-plus Regel gelten sind diese nachzukommen.
Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen: https://www.Nieder sachsen.de/Coronavirus