Artikel vom 3. Dezember 2021
Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, benötigen ab Samstag, den 4. Dezember, keinen zusätzlichen Test mehr um Restaurants und Veranstaltungen zu besuchen, für die in Warnstufe 2 zurzeit die 2GPlus-Regel gilt. Es reicht der Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung sowie Boosterimpfung entweder über das digitale Impfzertifikat oder den gelben Impfpass. Wo aber weiterhin die 2G-plus Regel gelten sind diese nachzukommen.
Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen: https://www.Nieder sachsen.de/Coronavirus