Oduktion des Leichnams aus dem Brunnenschacht – Tod durch Ertrinken

Artikel vom 29. Juni 2019  Neuenkirchen- Nachtrag zur Pressemeldung „Hämatom am Leichnam im Brunnenschacht festgestellt – Mordkommission ermittelt – 54-Jähriger vorläufig festgenommen“ (ots vom 27.6., 8:53 Uhr)  Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Kreispolizeibehörde Steinfurt und des Polizeipräsidiums Münster

   Nach dem Fund eines weiblichen Leichnams im Brunnenschacht einer Gärtnerei am Kaisersweg in Neuenkirchen wurde die 80-jährige Tote heute (27.6.) im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster obduziert.  „Die Obduktion erbrachte keinen eindeutigen Hinweis auf ein Fremdverschulden“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (27.6.) in Münster. „Fest steht nun, dass die 80-jährige Frau aus Neuenkirchen ertrunken ist.“  „In dem Brunnenschacht lag der Wasserstand zum Auffindezeitpunkt bei etwa zwei Metern. Das Hämatom kann durch einen Sturz, durch Rettungsmaßnahmen oder doch durch Fremdeinwirkung entstanden sein“, resümierte der Kommissionsleiter Kriminalhauptkommissar Joachim Poll. „Die Mordkommission ermittelt deshalb weiterhin in jede Richtung.“

   Wie der Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute erklärte, äußerte sich der vorläufig festgenommene 54-Jährige bislang nicht zu den Vorwürfen. Er wurde heute mangels dringenden Tatverdachts, der Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist, entlassen.

 

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.