Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 220.000 Euro auf

Artikel vom 14. November 2024  

 

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Geschäftsführer aus der Baubranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Betruges der Sozialkassen des Baugewerbes in jeweils 12 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt.

Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche im August 2019 in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme mündete.

Nach Auswertung der Unterlagen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auf mehreren Baustellen Arbeitnehmer von November 2017 bis März 2019 einsetzte, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren oder mehr Stunden arbeiteten als in den Lohnabrechnungen abgerechnet wurde. Die vom Beschuldigten geführte Baufirma führte Aufträge im Subunternehmerverhältnis schwarz mit ausländischen Wanderarbeitern aus. Das Geld für die Subunternehmerleistungen hob beziehungsweise ließ der Beschuldigte bar abheben und bezahlte hiermit die Beschäftigten. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge hierfür rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Angeklagte Sozialabgaben in Höhe von rund 130.000 Euro.

Außerdem hinterzog der Mann noch Beiträge zur Berufsgenossenschaft und für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft von insgesamt mehr als 90.000 Euro.

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