Pflege stärken: Menschen in ländlichen Raum profitieren besonders Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt Pflegestärkungsgesetz

Artikel vom 15. September 2015 Die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems, Dr. Daniela De Ridder, zeigt sich erfreut über den Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes, der im August im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Viele der Neuerungen kommen dabei insbesondere den Menschen zugute, die in ländlichen Regionen leben und hauptsächlich ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen.

 De Ridder

Berlin/Lingen/Meppen/Nordhorn. Dr. De Ridder sagte erfreut: „Mit dem Gesetz wird die dringende Reform des Pflegebegriffs nachgeholt, der sich nun endlich am tatsächlichen Grad der Selbstständigkeit orientiert“, zeigt sich Dr. De Ridder erfreut. „Früher wurden nur die Minuten gezählt, die ein Mensch zur Unterstützung benötigt. Bei der Begutachtung werden jetzt neben dem Grad an Mobilität, Selbständigkeit und Selbstversorgung, auch die Gestaltung der sozialen Kontakte, psychische Problemlagen und Verhaltensweisen berücksichtigt. Damit tragen wir deutlich mehr der tatsächlichen Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen Rechnung Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Neuordnung der bisherigen drei Pflegestufen, die in Zukunft in fünf Pflegegraden ausdifferenziert werden. Zielten die alten Pflegestufen in erster Linie auf die Erfassung körperlicher Einschränkungen ab, so sollen mit der Reform auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. Das Gesetz wir voraussichtlich 2016 in Kraft treten, wobei die Umstellung der Leistungsbeträge ab 1. Januar 2017 erfolgen soll. Insgesamt sollen dafür ab 2017 rund 5 Milliarden Euro zusätzlich zu Verfügung stehen.

Studien zeigen, dass im Emsland und der Grafschaft die Pflege durch Angehörige sowie die ambulante Pflege eine weitaus größere Rolle spielen und spielen werden, als in vielen anderen Regionen Deutschlands.

„Menschen im Pflegegrad 1, die bislang zumeist gar keine Unterstützung erhalten haben, können nun insbesondere Leistungen für die Verbesserung in ihrem Wohnumfeld erhalten: Der Einbau des Treppenlifts, das Absenken von Schwellen sowie Betreuungsleistungen können bezahlt werden. Wir geben Menschen die Möglichkeit, einem sehnlichen Wunsch im Alter länger aufrecht zu erhalten: den Verbleib in der gewohnten Umgebung“, erklärt De Ridder.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenbeiträge erhalten. Auch der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung soll neu geregelt werden. „Das ist ein dringend notwendiger Schritt, denn die Pflege von Angehörigen ist für viele Menschen ein Anliegen und eine Selbstverständlichkeit – insbesondere für Frauen. Sie leisten damit einen enormen Beitrag zum Funktionieren unseres Gesellschaftssystems und tun dies häufig mit großem und Engagement und aus Liebe. Dafür dürfen sie nicht auch noch bestraft werden, indem sie im Rentenalter erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen“, so De Ridder.

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