Artikel vom 28. Dezember 2023 Osnabrück/Lingen/Nordhorn/Leer/Emden/Aurich – Für Feuerwehr,
Rettungsdienste und Polizei ist die Silvesternacht eine der einsatzreichsten
Nächte im Jahr. Die Polizeidirektion Osnabrück verstärkt deshalb nochmals ihre Präsenz in den eigenen Reihen – direktionsweit vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln. Auch Beamte der Bereitschaftspolizei, also der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, unterstützen die Polizei vor Ort. „Wir sind gut aufgestellt und gut vorbereitet. Wir appellieren an die feiernden Menschen, verantwortungsbewusst mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Böllern ja, aber bitte mit Verstand! Das Gleiche gilt für den Umgang mit Alkohol“, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück.
Außerdem warnt die Polizei zu Silvester vor den Gefahren von verbotenen und
selbst hergestellten Feuerwerkskörpern und weist eindringlich darauf hin, nur
zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper zu verwenden. „Die Sprengkraft von nicht zugelassenen oder selbstgebastelten Böllern ist enorm und kann zu schweren Verletzungen führen. Auch abgetrennte Gliedmaßen sind leider keine Seltenheit,“ so Ellermann. In der Silvesternacht 2022/2023 hatte es in Niedersachsen zahlreiche Verletzte gegeben. In mehreren Fällen wurden auch Polizisten und Feuerwehrleute mit Pyrotechnik beworfen. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember, 00:00 Uhr und dem 1. Januar, 24:00 Uhr, erlaubt.
Einige Kommunen in Niedersachsen haben in ihren Innenstädten zudem ein
Böllerverbot errichtet. Unabhängig von diesen individuellen Beschlüssen der
Städte gilt prinzipiell ein Böllerverbot bundesweit in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders
brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern, aber auch Tankstellen sowie denkmalgeschützten Häusern.
Legale, also in Deutschland zugelassene, Feuerwerkskörper erhalten bei
erfolgreicher Prüfung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der Prüfstelle, die auf der Verpackung zu finden sind. Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1 an unter 18-Jährige verboten.
Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen des Feuerwerks:
Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke, Hose, etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk lagern!
Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen!
Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten! Hierzu sollten beispielsweise in
einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen genutzt werden. Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw. in deren
Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen werfen!
Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen!
Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen!
Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten!