Polizei warnt vor illegalen Böllern und verstärkt Präsenz zu Silvester

Artikel vom 30. Dezember 2022 Osnabrück/Lingen/Leer/Aurich/Emden (ots) – Die Polizeidirektion Osnabrück warnt zu Silvester vor den Gefahren von verbotenen und selbst hergestellten Feuerwerkskörpern und appelliert, nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper zu verwenden. „Mit nicht zugelassenen oder selbstgebastelten Böllern ist nicht zu spaßen. Abgetrennte Gliedmaßen, schwere Verbrennungen oder Knalltraumen sind leider keine Seltenheit. Die Sprengkraft solcher meist unscheinbaren Böller ist enorm“, so Marco Ellermann., Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. Außerdem seien Besitz, Weitergabe, Herstellung sowie das Abbrennen solcher Silvesterknaller strafbar, so Ellermann.

Dass der Markt mit illegaler Pyrotechnik auch im Grenzraum zu den Niederlanden floriert, zeigen die jüngsten Sicherstellungen durch Osnabrücker und niederländischer Polizei- und Justizbehörden: So gelang es, binnen der letzten vier Wochen über 600 Tonnen Pyrotechnik in der Grenzregion Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. 13 mutmaßliche Drahtzieher konnten in den Niederlanden festgenommen werden. Der Wert der Ware liegt bei rund 40 Millionen Euro. Zur Bekämpfung des Phänomens von illegaler Pyrotechnik wurde in den Niederlanden eine Taskforce eingerichtet, die durch deutsche Behörden unterstützt wird.

Für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei ist die Silvesternacht eine der einsatzreichsten Nächte im Jahr. Nach den Corona-Jahren werden nun erstmals wieder viele Menschen auf den Straßen erwartet. Infolgedessen „wird die Polizei ihre Präsenz, innerhalb des Zuständigkeitsbereichs vom Teutoburger Wald bis zu den Ostfriesischen Inseln, verstärken“, kündigte Ellermann an. Einige Kommunen in Niedersachsen haben in ihren Innenstädten zudem ein Böllerverbot errichtet. Unabhängig von diesen individuellen Beschlüssen der Städte gilt prinzipiell ein
Böllerverbot bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern, aber auch Tankstellen sowie denkmalgeschützten Häusern.

Alle Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland vor ihrer Markteinführung einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Böller werden auf eine gute Verarbeitung, die entsprechende Explosivmenge sowie die Einhaltung des Dezibel-Schallpegels getestet. Legale, also in Deutschland zugelassene, Feuerwerkskörper erhalten bei erfolgreicher Prüfung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit einer Kennnummer der Prüfstelle, die auf der Verpackung zu finden sind. Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1 an unter 18-Jährige verboten. Das Zünden
von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember, 00:00 Uhr und dem 1. Januar, 24:00 Uhr, erlaubt.

Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen des Feuerwerks:

  –    Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke, Hose, etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk lagern –   Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen – Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Hierzu sollten beispielsweise in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen genutzt werden –  Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw. in deren Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen werfen –   Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen –    Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen! –    Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein. –    Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten. –    Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden. –    Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen

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