Artikel vom 12. Juni 2024
Bad Bentheim / BAB 30 – Fahndungserfolg gegen die internationale
Rauschgiftkriminalität an der deutsch-niederländischen Grenze. Letzte Nacht
haben Beamte der Bundespolizei drei mutmaßliche Drogenschmuggler festgenommen. Das Trio hatte rund 5,5 Kilo Kokain über die Grenze transportiert. Jetzt sitzen alle drei Männer in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenze zu den
Niederlanden, hatte eine Streife der Bundespolizei gegen 04:30 Uhr morgens einen aus den Niederlanden kommenden PKW festgestellt und auf dem Parkplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 angehalten und kontrolliert.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten in einer Reisetasche fünf Ziegel mit rund 5,5 Kilo (brutto) Kokain. Damit endete der Drogentransport des Trios im deutsch-niederländischen Grenzraum. Die zwei deutschen Staatsangehörigen im Alter von 36 und 48 Jahren und der 24-jährige Litauer wurden festgenommen und zusammen mit dem beschlagnahmten Rauschgift für weitere Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an die Beamten des Zollfahndungsamtes Essen übergeben.
„Durch den Fahndungserfolg der Bundespolizei wurde verhindert, dass Kokain mit einem Straßenverkaufspreis von rund 400.000 Euro in den illegalen Drogenhandel gelangen konnte“, so Ralf Löning, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim.
Die drei mutmaßlichen Drogenschmuggler wurden heute Mittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück einem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl gegen alle drei Männer. Sie wurden der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Die abschließenden Ermittlungen in diesem Fall werden vom Zollfahndungsamt Essen, am Dienstsitz in Nordhorn geführt.
Bei der Überprüfung des 24-jährigen Litauers hatten die Bundespolizisten
außerdem festgestellt, dass er schon mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Neben einem Ordnungsgeldbeschluss über 150,- Euro oder drei Tagen Ordnungshaft hatte er wegen Betruges auch noch eine Geldstrafe von 2.800 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen zu verbüßen.