Standesbeamte bilden sich weiter

Artikel vom 8. April 2025

 

 Rheine. 60 Standesbeamte aus dem Kreis Steinfurt, Münster und der Standesamtsaufsicht des Kreises Steinfurts kamen zu einer Frühjahrsschulung mit dem Thema „Neues Namensrecht ab dem 01.05.2025“ zusammen. Die regelmäßige Fortbildung von Standesbeamten ist gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem finden jährlich zwei Fortbildungen statt, die durch den Landesverband der Standesbeamten Westfalen-Lippe e.V. in Eigenregie organisiert werden.

Für die Ausrichtung der diesjährigen Schulung im Frühjahr 2025 war das Standesamt Rheine zuständig, und so nutzte der 1. Beigeordnete und Kämmerer Mathias Krümpel die Chance und begrüßte alle Standesbeamtinnen und Standesbeamten vorab offiziell im Ratssaal der Stadt Rheine. Wo es dann auch mit den beiden Dozenten des Fachverbandes, Karolin Just vom Standesamt Herdecke und Andreas Stenzel vom Standesamt Paderborn weiter ging. Diese erläuterten die wichtigsten Neuerungen des Namensrechts und machten diese anhand von einigen Beispielen deutlich. So wird es zukünftig echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder geben, eine erleichterte Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder, es wird Rücksicht genommen auf besondere Namenstraditionen – insbesondere von nationalen Minderheiten und das internationale Namensrecht wird modernisiert. Alle Teilnehmer waren überzeugt, dass es in Zukunft sowohl für die Bürger als auch für die Standesbeamten nicht leichter wird, einen passenden Namen auszuwählen.

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