8,2 Millionen Euro für Breitband, Bildung und Infrastruktur in der Region SPD-Bundestagsabgeordnete begrüßt Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Förderung finanzschwacher Kommunen

Dr Daniela De Ridder

Emsland / Grafschaft Bentheim. Die Landkreise und Kommunen des Emslandes und der Grafschaft Bentheim und des Emslands können vom Bund Fördergelder in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro erwarten. Dazu hat heute die niedersächsische Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, mit dem Investitionen in den Kommunen gefördert werden sollen. „Die Kommunen können mit den Fördermitteln gezielt und flexibel in ihre Zukunftsfähigkeit investieren“, begrüßt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder den Gesetzesentwurf.

Der Bundesrat beschloss am 12. Juni 2015 Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Demnach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt werden. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. Jetzt muss der Landtag das Gesetz beschließen.

Laut dem Entwurf kann die Grafschaft Bentheim mit rund 3,25 Millionen Euro aus dem Investitionspaket rechnen. Dabei entfallen 1,5 Millionen Euro auf den Landkreis und zusätzlich 1,75 Millionen Euro auf die Städte und Kommunen. Die Kommunen im südlichen und mittleren Emsland können mit rund 1,75 Millionen Euro rechnen. Dem Landkreis Emsland werden laut Entwurf weitere 3,25 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

„Die Fördermittel sollen explizit in die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und die Umnutzung von Gebäuden und Flächen fließen. Damit schaffen wir für die Kommunen echte Gestaltungsräume, insbesondere für die finanzschwachen“, erklärt De Ridder. „Besonders sinnvoll ist die Förderung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum, die in dem Entwurf vorgesehen sind. Flächendeckendes und schnelles Internet ist ein Grundvoraussetzung für die Wirtschaftskraft sowie für das gesellschaftliche Leben in ländlichen Regionen.“

Zur Verfügung stehende Fördermittel nach dem Entwurf des
Niedersächsisches Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Unbenannt