Osnabrücker Zoll beschlagnahmt scharf geladene Waffe und Reizstoffsprühgeräte an der A 30 auf dem Parkplatz Waldseite Süd.

2015_11_17_Bild_1_PM_19_geladene_Waffe 2015_11_17_Bild_2_PM_19_Reizstoffsprühgerät

Bad Bentheim. Am Montagentdeckten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Osnabrück einen scharf geladenen 38er Revolver sowie zwei Reizstoffsprühgeräte in einem Fahrzeug versteckt bei einer Fahrzeugkontrolle an der A 30 auf dem Parkplatz Waldseite Süd. Die Frage nach Drogen, Waffen sowie Bargeld hatte der zuvor aus den Niederlanden eingereiste deutsche Fahrer zunächst verneint. Den scharf geladenen 38er Revolver fanden die Beamten im Staufach der Armlehne des Rücksitzes und die Reizstoffsprühgeräte je eines in der Jackentasche des Fahrers und eines in einer Reisetasche im Kofferraum. Bei der anschließenden Vernehmung gab der Fahrer an, die Waffe im Internet als Schreckschusswaffe erworben und dann selbst zur scharfen Waffe umfunktioniert zu haben, da er ein großes Schutzbedürfnis habe, so die Pressesprecherin des Hauptzollamts Osnabrück, Sandra Wolter. Der Revolver und die Reizstoffsprühgeräte wurden sichergestellt. Gegen den 38-jährigen Deutschen wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach seiner Vernehmung konnte er seine Reise fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Nordhorn.

Zusatzinformation:

Nach dem deutschen Waffenrecht ist die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Waffen oder Munition grundsätzlich nur unter strengen gesetzlichen Auflagen zulässig. In manchen Ländern – auch innerhalb der Europäischen Union – können Gegenstände frei erworben werden, die nach deutschem Waffenrecht verboten sind. Dazu gehören zum Beispiel Stahlruten, Schlagringe, bestimmte Spring- und Fallmesser, Butterflymesser, Elektroschockgeräte ohne PTB-Zulassungszeichen oder Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Zulassungszeichen.