Artikel vom 25. Mai 2021 Meppen. Seit dieser Woche regelt eine Änderungsverordnung des Landes Niedersachsen, dass in den Verkaufsstellen des Einzelhandels ab einer längerfristigen Inzidenz unter 50 kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich ist. Die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz hat im Landkreis Emsland am Dienstag (25.05.) an nunmehr fünf Werktagen in Folge den Wert 50 unterschritten, so dass die Testpflicht im Emsland ab Donnerstag entfällt.
Die Aufhebung einer Schutzmaßnahme erfolgt laut Corona-Verordnung am übernächsten Tag nach dem entsprechenden 5-Tages-Abschnitt, in dem ein bestimmter Inzidenzwert unterschritten wurde. Der Landkreis stellt diese Unterschreitung am Mittwoch per öffentlicher Allgemeinverfügung fest, die wiederum am Folgetag in Kraft tritt – so dass die Testpflicht im emsländischen Einzelhandel ab Donnerstag, 27.05.2021, nicht mehr gilt.
Unabhängig von der Inzidenz bleibt die allgemeine Maskenpflicht auch im Einzelhandel bestehen.