Üble Nachrede und Erwerb von Betäubungsmitteln 19-jähriger Speller in U-Haft

Artikel vom 27. Juli 2018

Spelle/Lingen- Dem heute 19 Jahre alten Angeklagten aus Spelle wird üble Nachrede und unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in sechs Fällen vorgeworfen.
Dieser soll am 23.02.2018 in Spelle eine minderjährige Zeugin in einer Nachricht an eine weitere Zeugin über den Dienst „Whats App“ als „Fo…..“ bezeichnet haben. Zudem soll er in der Zeit von Dezember 2017 bis Februar 2018 sechsmal jeweils mindestens 1 bis 2 g Marihuana für den Eigenkonsum erworben haben. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe eingeräumt. Zu der Verhandlung sind zwei Zeugen geladen worden.
Da der Angeklagte zu der am 20.06.2018 anberaumten Hauptverhandlung nicht erschienen war, wurde gegen ihn ein Hafbefehl erlassen. Zu der neuen Hauptverhandlung wird er aus der Haft vorgeführt.

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