Unbedachter „Spaß“ mit strafrechtlichen Folgen

Artikel vom 30. Mai 2015 Polizei

Während ihrer Streifenfahrt in Nordwalde kam den Polizeibeamten im Bereich Welle, Altenberger Straße ein Ackerschlepper mit Muldenanhänger entgegen. Eigentlich nichts Ungewöhnliches für unseren ländlichen Raum. Doch bei genauerem Hinsehen trauten die Beamten ihren Augen nicht. Im Muldenanhänger befanden sich 22 männliche Personen, die sich zum Schützenfestplatz transportieren ließen. Die Beamten beendeten natürlich sofort die gefährliche Fahrt. Doch damit nicht genug. Da es sich bei solchen verbotenen Aktionen nicht um Kavaliersdelikte handelt, leiteten die Beamten gegen die verantwortlichen Personen entsprechende Strafverfahren, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz ein.

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