Unser Sonntag – wertvoll für die Menschen Erklärung des Kolpingwerkes Diözesanverband Osnabrück zum Schutz des Sonntags

Artikel vom 1. Mai 2017 Bedingt durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21.10.2016, hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten und des Sonntagsschutzes, ist es auch in Niedersachsen zu einer erneuten Diskussion mit gleichem Inhalt gekommen.

Im Rahmen einer notwendigen Novellierung der entsprechenden niedersächsischen Gesetzgebung sind zudem Forderungen laut geworden, die bestehende Regelung (4 Sonntage/Jahr) weiter auszudehnen. Das Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück lehnt eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten und die damit verbundene weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes ab!

Die derzeitige gesetzliche Regelung stellt aus unserer Sicht einen tragfähigen Kompromiss zwischen dem natürlichen Anliegen der Menschen nach einem Tag der Ruhe und Besinnung sowie den Interessen des Einzelhandels dar.

Familie, Religion und Ehrenamt bedingen den Sonntag uneingeschränkt!
Mit der Freigabe der Ladenöffnung am Sonntag entfällt eine wichtige Voraussetzung für soziale Kontakte und freiwilliges bzw. ehrenamtliches Engagement.

Notfallhilfe sowie absolut notwendige Versorgungstätigkeiten für Mensch und Tier bilden hier eine Ausnahme, die auch Ausnahme bleiben sollte.

Aus unserer Sicht besteht an 6 Tagen der Woche ausreichend Gelegenheit, den persönlichen Bedarf bzw. Konsum zu decken. Die Ausweitung auf den Sonntag halten wir für nicht notwendig, da die fiskalischen Grundlagen der Menschen sowie das Warenangebot gleichbleibend sind.

Wir rufen alle Mandatsträger in Gesellschaft und Politik auf, diese Erklärung des Kolpingwerk Diözesanverband Osnabrück als Entscheidungsgrundlage zu berücksichtigen.

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