Verlängerung der Gültigkeit auf drei Tage für 2G-Bändchen in Rheine

Artikel vom 27. Dezember 2021

Rheine- Seit der flächendeckenden 2G-Regelung gibt es die sogenannten 2G-Bändchen für die Händler und Gastronomen in Rheine. Hierbei handelt es sich um selbstklebende Papierbänder, welche unter Vorlage des Ausweises und des Impf- oder Genesenennachweises an über 60 Ausgabestellen in der gesamten Innenstadt von Rheine erhältlich sind. Die Bändchen sind nicht übertragbar, dienen dem Einzelhandel und der Gastronomie als 2G-Nachweis und sollen den Besuch und die Kontrollen erleichtern. Bürgerinnen und Bürger bekommen die Bändchen, wenn sie nachweisen können, geimpft oder genesen zu sein.

Die ausgebenden Stellen versehen die Bändchen mit dem aktuellen Datum. Waren diese bisher nur für den Tag der Ausgabe gültig, so wird in Absprache mit den örtlichen Ordnungsbehörden ab dem 27.12.2021 die Gültigkeit auf drei Kalendertage erhöht, beginnend mit dem Tag der Ausgabe.

„Die Bändchen werden sowohl von den Rheiner Bürgerinnen und Bürgern als auch vom Handel und den Gastronomen positiv aufgenommen.“. freut sich Ingo Niehaus, Geschäftsführer der EWG für Rheine mbH. „Mit ihnen konnten wir die Kontrollen und die Abläufe erheblich vereinfachen. Und mit der Verlängerung der Gültigkeit auf 3 Tage gibt es eine weitere Entlastung für alle Beteiligten.“

Zudem werden die Bändchen, welche derzeit im winter:city Design gestaltet sind, in Kürze optisch verändert. Durch ein einheitliches und auf Rheine angepasste Design bleiben sie aber unverkennbar.

Neben den Bändchen als Legitimierung, ist der Zugang zum Handel und der Gastronomie auch weiterhin mit Impf- oder Genesenenzertifikat und Ausweis möglich.  

 

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