Vorsicht vor K.O.-Tropfen – Polizei warnt in der närrischen Zeit vor K.O.-Tropfen

Artikel vom 9. Februar 2018

 

Egal ob Karneval oder Fasching – in der fünften
Jahreszeit wird ausgiebig gefeiert. Leider mit dabei: Die im Volksmund als K.O.-Tropfen bekannten Flüssigkeiten wie beispielsweise Liquid Ecstasy. Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in
Getränke und machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei gibt Tipps, wie sich jeder schützen kann.

Kurz mal das Glas für einen Gang nach draußen stehen gelassen, ein
Unbekannter schmeißt eine Runde für die ganze Bar – so oder so ähnlich spielen sich die Szenarien ab, in denen Gelegenheiten entstehen, unbeobachtet etwas ins Getränk gemischt zu bekommen. „Man
sollte sein Getränk immer im Blick behalten und bei offenen Getränken, die einem von Unbekannten spendiert werden vorsichtig sein“, rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Denn dem Getränk können unbemerkt sogenannte K.O.-Tropfen hinzugefügt worden sein. Oft handelt es sich dabei um GHB (Gammahydroxybutyrat), auch bekannt als Liquid Ecstasy. Es werden aber auch andere farb- und geruchlose Medikamente und Beruhigungsmittel verwendet.

Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wacht
später auf und kann sich an nichts erinnern. „Eine Kombination aus Alkohol oder anderen Drogen mit solchen K.O.-Tropfen ist besonders gefährlich. Häufig kann sich das Opfer danach gar nicht oder nur noch verschwommen daran erinnern, was passiert ist. Durch diesen Mischkonsum erhöht sich zudem enorm das Risiko, einen gesundheitlichen Schaden davonzutragen. Bei einer zu hohen Dosis kann
es bis zum Ersticken durch Atemlähmung kommen“, warnt Klotter.

Hat man den Verdacht, dass einem K.O.-Tropfen verabreicht wurden z.B. weil man motorische oder psychische Auffälligkeiten verspürt, die man sich nicht erklären kann, sollte man schnellstens einen Arzt oder die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen. K.O.- Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum in Urin oder Blut nachgewiesen werden.

„Dann ist es wichtig sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten, denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen wie gefährliche Körperverletzung oder
Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit einer Anzeige ist es möglich, Täter dingfest zu machen und damit auch andere davor zu schützen, ebenfalls Opfer zu werden“, so Klotter
weiter.

Selbst schützen kann man sich am besten, indem man sein Getränk nicht aus den Augen lässt oder Freunde bittet auf das Getränk zu achten. Außerdem sollten von Fremden keine offenen Getränke
angenommen werden.

Tipps:

Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.

Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.

Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.

Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre
Getränke nicht aus den Augen.

Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe
für das Opfer und verständigen das Personal.

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