Wohngeldreform Durch die Wohngeldreform zum 01. Januar 2016 werden mehr Haushalte wohngeldberechtigt

Artikel vom 27. Januar 2016

jpg - 27 01 2016 - Bilder  Grafik - Wohngeldreform zum 01  Januar 2016

Foto: Die vom Bundesministerium herausgegebene Broschüre gibt detailliert Auskunft über die zum 01. Januar 2016 in Kraft getretene Wohngeldreform

 

Rheine. Wohngeld unterstützt einkommensschwache Menschen bei ihren Wohnkosten. Das kann zum einen in Form des Mietzuschusses für Personen sein, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, aber auch in Form eines Lastenzuschusses für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Auf den Mietzuschuss besteht ein Rechtsanspruch. Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten daher ihren Anspruch geltend machen. Wichtig ist dabei, dass Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Das kann beispielsweise die Grundsicherung für Arbeitslose (ALG II) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betreffen. Wer wohngeldberechtigt ist, wie das Wohngeld ermittelt wird sowie die wesentlichen Änderungen finden sich in einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebenen Broschüre. Diese liegt in der Wohngeldstelle der Stadt Rheine aus oder kann über www.bmub.bund.de/N52721/ heruntergeladen werden

Um Wohngeld erhalten zu können, muss dieses aber unbedingt auch beantragt werden. Antragsformulare sind bei der Stadtverwaltung Rheine und in der Außenstelle Mesum verfügbar. Für Informationen und weitere Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Wohngeldstelle im Alten Rathaus, 2. OG, Zimmer 24 und 25, Tel. 05971 939 448 bis 452 zur Verfügung. Die Büros der Wohngeldstelle sind montags, mittwochs und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags und mittwochs von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Auf www.rheine.de unter dem Servicepunkt „Wohngeld“ finden Bürgerinnen und Bürger zudem alle wichtigen Informationen sowie Verlinkungen  auf die Antragsvordrucke und den Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

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