Artikel vom 31. Januar 2024 Bad Bentheim- Bei einer Kontrolle im gewerblichen Güterverkehr an der Autobahn 30 haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 30. Januar 2024 einen illegal beschäftigten LKW-Fahrer angetroffen.
Aufgrund eines Hinweises einer Streife des Bundesamt für Logistik und Mobilität, ist ein in Bulgarien zugelassener LKW auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 kontrolliert worden.
Die Ermittler wollten bei der Fahrzeugkontrolle überprüfen, ob der LKW-Fahrer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden ist, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob er die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnte.
Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass der mazedonische Kraftfahrer keinen Aufenthaltstitel besaß, der ihm die
Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.
Die Person hat durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme sein dreimonatiges
Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Für die Durchführung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben. Vom zuständigen Ausländeramt erhält der Mann eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.