Zoll findet Bargeld im Kofferraum; 36.000 Euro in unterschiedlichen Währungen bei Verhaftung sichergestellt

Artikel vom 26. April 2017 25.180 britische Pfund und 6.265 Euro entdeckten Osnabrücker Zöllner am Abend des 21. April 2017 bei einer Fahrzeugkontrolle auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn A 30.

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Der 35-jährige Fahrer gab an, für 14 Tage in Rotterdam gewesen zu sein, wo er als Kraftfahrer mit dem jetzt von ihm verwendeten Fahrzeug tätig war. Die Frage nach mitgeführten Waffen, Betäubungsmitteln oder Bargeld verneinte er. Die Beamten stellten bei der Überprüfung der Personalien des osteuropäischen Reisenden fest, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Bei der anschließenden Durchsuchung des Autos fanden die Ermittler hinter der linken Kofferrauminnenverkleidung zwei Plastiktüten mit Bargeld. Die Zählung des Bargeldes ergab, das sich in den Tüten 25.180 britische Pfund in kleiner Stückelung und 6.265 Euro befanden.

Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zöllner ein Bußgeldverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt. Der Reisende wurde an die Bundespolizei übergeben. Die weiteren Ermittlungen bezüglich des Bargelds hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe vom Zollfahndungsamt Essen und dem Landeskriminalamt aus Nordrhein-Westfalen übernommen.

   Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedsstaaten der EU und im Landesinnern. Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

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