Zwei Frauen, ohne Führerschein auf der A30 unterwegs

Artikel vom 10. August 2022 Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung hatte eine Streife der Bundespolizei gegen 16:30 Uhr einen aus den Niederlanden eingereisten PKW auf dem Autobahnrastplatz „Waldseite Süd“ angehalten und kontrolliert.

 

Während des Anhaltevorganges bei Einfahrt auf dem Parkplatz, bremste die 21-jährige Fahrerin plötzlich stark ab, was in diesem Moment bereits recht ungewöhnlich erschien.

Im Rückspiegel konnte durch die Beamten der Bundespolizei beobachtet werden, wie ein Fahrerwechsel zwischen den drei Insassen stattfand.

Am Steuer saß nun eine 39-jährige Frau. Für den waghalsigen Fahrerwechsel gab es nur einen Grund, ihre 21-jährige Mitfahrerin, die zuvor gefahren war, konnte keinen Führerschein vorweisen.

Bei der Kontrolle legte die 39 – jährige iranische Staatsangehörige einen griechischen Führerschein vor. Die Beamten stellten bei der Überprüfung jedoch fest, dass es sich bei dem Führerschein offenbar um eine Totalfälschung handelt.

Der Führerschein ähnelte dem Original so gut wie möglich, war aber komplett neu gefertigt, aus möglichst ähnlichen Materialien wie das echte Dokument.

Auch der dritte im Bunde war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Gegen die 21- jährige iranische Staatsangehörige wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Führerschein eingeleitet.

Der 39-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und der gefälschte Führerschein wurde beschlagnahmt. Es wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen die Frau eingeleitet. Zudem muss sie sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten, da eine kleinstmenge an Drogen bei ihr aufgefunden wurden.

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