Bessere Luft für Europa: Neue EU-Standards verabschiedet

Artikel vom 23. November 2016 Luftschadstoffe werden verringert / realistischer Ansatz / Überregulierung vermieden / Parlament verabschiedet neue EU-Richtlinie

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Straßburg. Das Europäische Parlament hat heute neue EU-Standards zur Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC) verabschiedet. Jens Gieseke (CDU), Berichterstatter der EVP-Fraktion: „Ich bin erleichtert, dass das Parlament dem hart verhandelten Kompromiss in erster Lesung zugestimmt hat. Eine weitere Verzögerung hätte die Verbesserung der Luftqualität in Europa auf unbestimmte Zeit verschoben.“

Neben dem übergeordneten Ziel der Gesundheits- und Luftverbesserung war dem CDU-Europaabgeordneten vor allem ein realistischer Ansatz wichtig: „Wir konnten eine weitere Verschärfung der Richtlinie verhindern. Ein ambitionierter Ansatz ist wichtig, aber die Ziele müssen auch erreicht werden können. Die verabschiedeten Minderungsziele sind realistisch.“ Die erreichte Ausnahme von Methan aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ist ebenfalls ein Erfolg: „Methan muss im Rahmen der EU-Klimapolitik reguliert werden. Die Ausnahme aus der NEC-Richtlinie ist ein wichtiges Zeichen gegen Überregulierung in der europäischen Gesetzgebung“, so Gieseke. Der Kompromisstext muss jetzt noch vom Europäischen Rat angenommen werden.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Luftqualität lief bereits seit Dezember 2013. Die überarbeitete Richtlinie setzt nun die bestehenden Vorschriften über die jährlichen Höchstmengen für nationale Emissionen fort und legt neue nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen fest, die ab 2020 und 2030 für die fünf wichtigsten Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen) gelten sollen. Die wesentlichen Punkte der Einigung umfassen nationale Reduktionsziele für die Luftschadstoffe, die bis zum Jahr 2030 eine 49,6 prozentige Verbesserung der Gesundheit durch bessere Luft erzielen sollen, die Ausnahme von Methan aus dem Geltungsbereich der Richtlinie und nicht-verbindliche Zwischenziele für 2025.

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