Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 30.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

Einbruch in Baucontainer Polizei sucht Zeugen

Spelle- Bislang unbekannte Täter sind zwischen Samstag und Montag in einen Baucontainer an der Kastanienstraße in Spelle eingebrochen. Sie entwendeten unter anderem diverses Werkzeug sowie zwei Kabeltrommel. Die Höhe des Sachschadens steht bisher noch nicht fest. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Spelle unter der Telefonnummer 05977/929210 in Verbindung zu setzen.

 

Falsche Polizeibeamte ergaunern Bargeld von Seniorin

Rheine- Am Donnerstag ist es zu einer vollendeten Betrugstat durch sogenannte falsche Polizeibeamte gekommen. Die unbekannten Täter gaben sich am Telefon als Polizeibeamter und Staatsanwalt aus Osnabrück aus und gaukelten einer in der Grafschaft Bentheim lebenden Seniorin vor, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, sie würde sich nun in Haft befinden. Weiter gaben sie während des Telefonates an, dass man nur durch die Zahlung eines Geldbetrages das Verfahren beschleunigen und so die Tochter aus der Haft entlassen werden könne. Im Verlaufe des Gesprächs brachten die Täter die Seniorin dazu nach Rheine zu fahren, wo sie circa zwischen 16.30 und 17.30 Uhr auf dem Parkplatz der Commerzbank an der Münsterstraße das geforderte Geld an eine Frau übergab. Die unbekannte Täterin, welche das Geld in Empfang nahm, war zwischen 25 und 30 Jahre alt, circa 1,60 Meter groß und hatte eine schlanke Statur. Sie trug dunkles Haar, war mit einem dunklen Mantel bekleidet, trug eine helle Tasche vor dem Bauch und telefonierte während der Geldübergabe. Nach der Übergabe des Geldes verließ die Täterin den Parkplatz über die Kolpingstraße in Richtung des ZOB an der Matthiasstraße.

Die Übergabe des Geldes fand auf dem Parkplatz der Commerzbank Rheine an der Münsterstr. 42, dort in einem Unterstand auf der rückwärtigen Parkplatzseite statt. Dieser Unterstand grenzt unmittelbar an eine Hauswand des Mehrparteienhauses Kolpingstr. 5 mit dort vorhandenen, z.T. überdachten Balkonen. Insbesondere Bewohner dieser Wohnungen werden um Meldung relevanter Beobachtungen gebeten.

Hinweise nimmt die Polizei in Lingen unter der Rufnummer (0591) 87-0 entgegen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass diese niemals um Geldbeträge bitten wird. Geben Sie keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis, lassen Sie sich am Telefon nicht unter Drucksetzen und legen ggf. einfach auf, übergeben Sie jedoch in keinem Fall Geld an unbekannte Personen. Im Zweifel wenden Sie sich an ihre örtliche Polizeidienststelle .

Landkreis Emsland ordnet Ausgangssperre an

Hohe Inzidenz macht verschärfte Kontaktbeschränkungen erforderlich

Meppen. Mit Bezug auf die am heutigen Montag in Kraft getretene Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen verfügt der Landkreis Emsland verschärfte Kontaktbeschränkungen für das gesamte Kreisgebiet, darunter insbesondere eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Hintergrund ist das derzeit hohe Infektionsgeschehen, das sich diffus im Kreisgebiet entwickelt und weitere Maßnahmen erforderlich macht. „Wir verzeichnen einen besorgniserregenden Anstieg der Fallzahlen im gesamten Emsland, daher haben wir uns dazu entschieden, noch weitergehende Schutzmaßnahmen für die Menschen im Emsland zu treffen – so wie es die Corona-Verordnung des Landes auch vorgibt“, begründet Landrat Marc-André Burgdorf diesen Schritt. „Es tut mir leid, dass dieses Mittel nun ergriffen werden muss, aber die hohen Fallzahlen lassen uns einfach keine andere Wahl“, bedauert Burgdorf.

Die neue Landesverordnung schreibt eine Verschärfung der Maßnahmen bei einer 7-Tagesinzidenz von mehr als 150 vor, der Landkreis Emsland hatte am Sonntag bereits die 200er-Marke überschritten. Zwar seien dabei die Infektionszahlen in den Städten und Gemeinden unterschiedlich hoch, dennoch habe sich der Landkreis bewusst für kreisweite Regeln entschieden. „Wir stellen in fast allen emsländischen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ein hohes und diffuses Infektionsgeschehen fest. Zudem gibt es innerhalb der Kommunen zahlreiche Querverbindungen, etwa durch unterschiedliche Arbeits- und Wohnorte, so dass einheitliche Vorgaben für den gesamten Landkreis geboten sind“, unterstreicht der Landrat.

Die Anordnung einer temporären Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr sei geeignet, um eine weitere Ansteckung mit SARS-COV-2 insbesondere in den hochansteckenden Virusvarianten gerade im privaten und familiären Kontext zu verhindern. „Die Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden sind dazu ein taugliches Mittel, nachdem wir mit den bisherigen Maßnahmen nur bedingt weiterkommen“, begründet Burgdorf die Anordnung.

Eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung besteht bei Vorliegen eines triftigen Grundes, insbesondere bei einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung, der Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit, für den Besuch von Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen oder den Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.

Mit der Allgemeinverfügung wird gleichzeitig die Kundenzahl im Einzelhandel gesteuert: Der Publikumsverkehr wird in der Form begrenzt, dass sich lediglich ein Kunde pro 20 qm Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei einer Verkaufsfläche über 800 qm gilt für den darüberhinausgehenden Teil ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche. „Wir sehen, dass gerade in den großen Discountern viele Menschen auf vergleichsweise kleinem Raum zusammenkommen, hier wollen wir gezielt gegensteuern“, ergänzt Burgdorf.

Ein weiterer Baustein besteht in der Anordnung zum Tragen medizinischer Masken auch für haushaltsfremde Mitfahrerinnen und Mitfahrer in einem privaten Kraftfahrzeug, bisher galt diese Vorgabe lediglich etwa auf dem Weg zur Arbeit oder bei dienstlichen Fahrten.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt somit bis auf Weiteres ab Mittwoch, den 31.03.2021.

Die bisher gültige Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Papenburg wird angesichts der kreisweiten Regelung hinfällig und aufgehoben.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 29.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

 

 

„Freude zur Musik – 1. Preis bei Jugend Musiziert“ für Jonas Thale aus Spelle

 

Spelle- Die Corona-Pandemie hält noch immer viele Lebensbereiche fest im Griff, dazu zählen auch kulturelle Veranstaltungen wie das Musizieren in großen Gemeinschaften.
In diesem Jahr konnte allerdings der musikalische Wettbewerb „Jugend Musiziert“ im Rahmen eines Online-Wettbewerbs stattfinden, bei dem junge, motivierte Musikerinnen und Musiker durch eine Videoaufnahme ihres musikalischen Beitrags teilnehmen konnten, welches von einer Jury ausgewertet wurde.
An diesem Wettbewerb nahm Jonas Thale aus Spelle teil, sein Instrument ist die Posaune. Erzielt hat er dabei einen 1. Preis, und das bei erstmaliger Teilnahme am Wettbewerb. Zudem ist der 19-Jährige Mitglied im Musikzug der freiwilligen Feuerwehr Spelle-Venhaus. „Die Musik soll vorallem Spaß machen, aber auch die Gemeinschaft zwischen den Musikern ist sehr wichtig, egal ob jung oder alt“, so der junge Musiker. Dem gesamten Feuerwehrmusikzug ist es wie allen anderen Vereinen von großer Bedeutung, dass es nach größeren Lockerungen der Kontaktbeschränkungen mit gleicher Freude und viel Gemeinschaftlichkeit weitergeht.

v.l 1.Vorsitzender vom Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Spelle Günter Brink, Musiker Jonas Thale und Dirigent Reinhold Thale

Falsche Polizeibeamte ergaunern Bargeld im Emsland/ Grafschaft Bad Bentheim


Am Donnerstag ist es zu einer vollendeten
Betrugstat durch sogenannte falsche Polizeibeamte gekommen. Die unbekannten Täter gaben sich am Telefon als Polizeibeamter und Staatsanwalt aus Osnabrück aus und gaukelten einer in der Grafschaft Bentheim lebenden Seniorin vor, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, sie würde sich nun in Haft befinden. Weiter gaben sie während des Telefonates an, dass man nur durch die Zahlung eines Geldbetrages das Verfahren beschleunigen und so die Tochter
aus der Haft entlassen werden könne. Im Verlaufe des Gesprächs brachten die Täter die Seniorin dazu nach Rheine zu fahren, wo sie circa zwischen 16.30 und 17.30 Uhr auf dem Parkplatz der Commerzbank an der Münsterstraße das geforderte Geld an eine Frau übergab. Die unbekannte Täterin, welche das Geld in Empfang nahm, war zwischen 25 und 30 Jahre alt, circa 1,60 Meter groß und hatte eine schlanke Statur. Sie trug dunkles Haar, war mit einem dunklen Mantel bekleidet,
trug eine helle Tasche vor dem Bauch und telefonierte während der Geldübergabe. Nach der Übergabe des Geldes verließ die Täterin den Parkplatz über die Kolpingstraße in Richtung des ZOB an der Matthiasstraße.

Am Tattag kam es darüber hinaus zu sieben gleich gelagerte Anrufe im Emsland und der Grafschaft Bentheim, die der Polizei gemeldet wurden. Glücklicherweise haben die Opfer dabei die Betrugsmasche erkannt. In zwei Fällen konnten dank der Aufmerksamkeit der jeweiligen Bankmitarbeiter weiteren Tathandlungen verhindertwerden.

Hinweise nimmt die Polizei in Lingen unter der Rufnummer (0591) 87-0 entgegen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass diese niemals um Geldbeträge bitten wird. Geben Sie keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis, lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen ggf. einfach auf, übergeben Sie jedoch in keinem Fall Geld anbunbekannte Personen. Im Zweifel wenden Sie sich an ihre örtliche Polizeidienststelle.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 26.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

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Nach Esterwegen statt ins Ausland Schulabsolventin Silke Nehler verbringt Freiwilliges Soziales Jahr in Gedenkstätte

 Esterwegen. Eigentlich wollte Silke Nehler direkt nach dem Abitur 2020 ein Jahr ins Ausland. Doch dann kam Corona und sie musste ihre Pläne überdenken. So entschied sie sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr Politik in der Gedenkstätte Esterwegen des Landkreises Emsland, wofür sie von Dortmund nach Esterwegen umzog. Auch wenn die Gedenkstätte Esterwegen pandemiebedingt immer wieder schließen musste, so findet doch im Hintergrund Vieles statt, an dem sie teilhaben kann.

Silke Nehler fühlt sich wohl als FSJlerin in der Gedenkstätte Esterwegen, hier in der Bibliothek der Einrichtung. (Foto: Gedenkstätte Esterwegen)

Sie hat so beispielsweise im vergangenen Jahr an dem vom Bund geförderten Projekt „Jugend erinnert. Boden|Spuren. Gewaltorte als Konfliktlandschaften in der Geschichtskultur“ teilnehmen können und einen ersten Einblick in die historische Forschung bekommen. In diesem auf drei Jahre angelegten Forschungsprojekt haben Studierende der Universität Osnabrück das Lagergelände des ehemaligen Strafgefangenenlagers II Aschendorfermoor (Stadt Papenburg) und den so genannten „Heroldfriedhof“ untersucht.

Aktuell arbeitet sie mit einer Mitarbeiterin an einem Konzept für einen Instagram-Account für die Gedenkstätte Esterwegen. Ihren Auslandsaufenthalt hofft sie, zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu können. Jetzt aber macht ihr der Einsatz in der Gedenkstätte sehr viel Spaß; sie kann sich ausprobieren, sammelt neue Erfahrungen und erlebt ihre Zeit in der Gedenkstätte als bereichernd.

Wer schon immer mal wissen wollte, was in einer Gedenkstätte vor und hinter den Kulissen passiert und Interesse an Geschichte, Teilhabe an inhaltlicher Forschung, Begleitung pädagogischer Programme und Öffentlichkeitsarbeit hat, hat jetzt die Chance dazu, diese Erfahrung zu machen. Für September sucht die Gedenkstätte Esterwegen noch jemanden für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Im FSJ Politik können Teilnehmerinnen und Teilnehmer vieles ausprobieren und ein Jahr lang Teil eines Teams werden. Außerdem stehen gemeinsame Seminare mit anderen FSJler*innen auf dem Programm, sodass zusammen Ideen entwickelt werden können wie es nach dem Freiwilligen Sozialen Jahr weitergehen könnte.

Seit dem 15. Januar ist eine Anmeldung für einen Freiwilligendienst (FSJ und BFD) im Bereich Kultur oder Politik in Niedersachsen  auf dem Anmeldeportal www.freiwilligendienste-kultur-bildung.de möglich. Es geht ganz einfach – Plätze suchen, registrieren, anmelden.

Rückfragen nimmt die Gedenkstätte Esterwegen gerne per E-Mail unter info@gedenkstaette-esterwegen.de entgegen. Weitere Informationen sind auch  auf folgenden Kanälen zu finden: https://www.instagram.com/fsjkultur_fsjpolitik_nds/>

Facebook: FSJ Politik in Niedersachsen< https://www.facebook.com/FSJ-Politik-in-Niedersachsen-471611166182589/

Nissan Micra beschädigt Polizei sucht Zeugen

Spelle-In der Nacht zu Donnerstag ist es auf den Parkflächen des Markelo Platzes zu einem Verkehrsunfall gekommen. Dabei wurde ein dort geparkter Nissan Micra angefahren und beschädigt. Der Verursacher entfernte sich unerlaubt.

Hinweise nimmt die Polizei Spelle unter der Rufnummer (05977)929210 entgegen.

 

Ein 31-jähriger Rheinenser fährt mit Tretroller prallt mit einem Auto zusammen

Neuerkirchen- Ein 31-jähriger Rheinenser, der am Mittwochabend (24.03.21) gegen 21.00 Uhr auf der Rheiner Straße (K 60) mit einem Tretroller unterwegs war, ist bei einem Zusammenstoß mit einem Auto schwer verletzt worden.

Zeugenangaben zufolge fuhr der 31-Jährige auf der Rheiner Straße auf der Fahrbahn in Richtung Neuenkirchen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

Dabei benutzte er nicht den einseitigen Rad- und Fußweg, der an der Rheiner Straße entlang führt, sondern fuhr mit dem Roller teils auf dem Seitenstreifen und teils mitten auf der Fahrbahn. Den Zeugen zufolge bewegte er sich in Schlangenlinien über die Straße. Mehrere Autos, die in Richtung Neuenkirchen unterwegs waren, mussten dem 31-Jährigen ausweichen. Schließlich kollidierte der Tretroller-Fahrer auf Höhe des Kreidewegs mit dem Opel Corsa eines 27-jährigen Ibbenbüreners, der vorschriftsgemäß die Rheiner Straße befuhr. Der Opel-Fahrer versuchte nach eigenen Angaben noch auszuweichen, konnte einen Zusammenstoß aber nicht verhindern. Der 31-jährige Rheinenser wurde bei der Kollision schwer verletzt und mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde festgestellt, dass der 31-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol stand. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von schätzungsweise rund 2500 Euro. Das Verkehrskommissariat Ibbenbüren hat die Ermittlungen zu diesem Unfall aufgenommen.

Verlässlichkeit bei Kitas und Schulen mit Öffnungen plus Notbremse – Keine Änderungen durch Lockdown-Verlängerung

In Niedersachsen bleibt es auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für Kitas und Schulen: Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Ein Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) jenseits von Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschule geistige Entwicklung und zurück zur Notbetreuung sind notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt.

Folgende Grundsätze werden demnach fortgeschrieben:

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen worden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann ausschließlich eine Notbetreuung im Umfang von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Reglungen für Kindertageseinrichtungen orientiert.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt.

Kultusminister Tonne: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir es mit unseren Regelungen schaffen, Bildung, Betreuung und Infektionsschutz gut in die Balance zu bringen. Wo das Infektionsgeschehen niedrig ist, können vorsichtig mehr Angebote in Kitas und Schulen stattfinden, wo die Lage angespannt ist, wird automatisch auf Distanzlernen und Notbetreuung umgestellt. Wir hatten diese Notbremse schon lange eingebaut, deshalb ist hier einstweilen kein Nachsteuern notwendig. Zudem stellen wir für die Jüngsten und die Schulabgänger immer eine regelmäßige Beschulung sicher, sowie die Notbetreuung in den Kitas. Ich hoffe sehr, dass wir diese Möglichkeiten noch möglichst lange beibehalten können. Das ist nicht selbstverständlich und zeigt den besonderen Stellenwert, den die Kinder und der Bildungsbereich in Niedersachsen einnehmen.

Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen sind jedoch die folgenden Sicherungsmaßnahmen geplant:

1.) Wir werden nach den Osterferien die Testungen der Schülerinnen und Schüler, sowie des schulischen Personals auf zweimal pro Woche hochfahren. Die Kapazitäten werden derzeit entsprechend erweitert, auf bisher 11 Millionen Test-Kits. Nach den Osterferien ist auch die Testwoche ausgewertet und das Verfahren optimiert. Mit regelmäßigen verlässlichen Tests lässt sich die Sicherheit in den Schulen für die mehr als 1 Millionen Schülerinnen und Schüler und die 100.000 Beschäftigten weiter erhöhen.

2.) Auch im Kita-Bereich werden wir nachlegen und den rund 80.000 Beschäftigten zwei Tests pro Woche anbieten, um das bestehende Testangebot zu verstetigen und zu erweitern. Entsprechende Gespräche mit den Trägerverbänden als Arbeitgeber werden wir zeitnah aufnehmen. Auch hier gilt, dass mehr Tests mehr Sicherheit bedeuten – und mehr Sicherheit bedeutet, dass mehr inhaltliche Angebote gemacht werden können.

3.) Beim Impfen müssen endlich alle Lehrkräfte in der Priorisierung nach oben gesetzt werden. Der Bund muss alle Lehrkräfte und das weitere Personal an Schule mit einer hohen Priorität (Kategorie 2) in der Impfverordnung festschreiben. Es ist unzureichend, ausschließlich das Personal an Grund- und Förderschulen gegen SARS CoV-2 zu impfen. Eine umfassende, Lehrkräfte und Personal aller Schulformen umfassende Impfkampagne ist die zentrale Maßnahme, um perspektivisch wieder mehr Präsenzunterricht für alle Kinder und Jugendlichen anbieten zu können. Eine entsprechende Initiative wird Niedersachsen erneut in die Kultusministerkonferenz einbringen.

 

Wir werden die Entwicklung der Lage weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt und weiteren Expertinnen und Experten bewerten. Stand heute haben wir mit dem geltenden Regelwerk eine solide Basis für die Zeit nach Ostern. Bei Verbesserung der Lage und regelhaften Testungen stehen wir für weitere Öffnungen bereit. Vor allem die Erwachsenen sind gut beraten, die nächsten Wochen zu einer möglichst kontaktlosen Zeit zu machen, um das Infektionsgeschehen wieder einzudämmen.“

 

Die Maßnahmen im Überblick:

 

I. Öffnung bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage unter 100:

 

Szenario B in Kindertageseinrichtungen:

  • Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

Szenario B in Schulen:

  • alle Schülerinnen und Schüler

 

II. Reduktion bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 („Notbremse“):

Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen („Kita-Szenario C“):

  • Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C plus Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder, die normalerweise betreut werden.

Szenario B in Schulen:

  • Primarbereich
  • Förderschulen GE
  • Alle Abschlussklassen an ABS und BBS

Szenario C in Schulen:

  • Alle Schuljahrgänge an allen Schulen bzw. Schulformen im ABS- und BBS-Bereich außer den oben genannten

 

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht und Schutz vulnerabler Personengruppen:

  • Freiwilliges Distanzlernen ist nicht möglich, die Präsenzpflicht gilt wieder vollumfänglich. Die umfassenden Regelungen für vulnerable Personen sind hiervon unberührt und bleiben weiterhin in vollem Umfang bestehen.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden.

Notbetreuung Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.

Stegemann besucht Speller Tafel – Stegemann: Große Wertschätzung in der Gemeinde für ehrenamtliches Helferteam

Spelle. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hat am vergangenen Donnerstagmittag die Speller Tafel besucht. Beim Gespräch mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zeigte sich Stegemann beeindruckt: „Es ist bewundernswert, wie sich die Tafel der aktuellen Situation angepasst hat, zum Beispiel mit Pavillons für den Außenbereich. Mich freut es sehr, dass die Tafel von den Spellern so viel Wertschätzung erhält und unterstützt wird.“

Nach dem persönlichen Austausch wurde es betriebsam: Beim Ausladen des Lebensmitteltransporters unterstützte Stegemann die Ehrenamtlichen tatkräftig und war positiv angetan: „Die Helferinnen und Helfer sind ein eingespieltes Team, jeder Handgriff sitzt.“

Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann war ebenfalls vor Ort: „Ich bin stolz auf die Ehrenamtlichen und dankbar für dieses soziale Engagement.“

Die 16 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer teilen immer donnerstags von 14-15 Uhr Lebensmittel für ca. 50 Haushalte aus Spelle, Schapen und Lünne aus.

Einbruch in Praxisräume, Geldkassetten entwendet

Rheine – Aus den Praxisräumen eines Therapiezentrums an der Salzbergener Straße haben unbekannte Täter in der Nacht zu Mittwoch (24.03.21) zwischen 19.30 Uhr und 08.15 Uhr zwei Geldkassetten mit Bargeld in unbekannter Höhe entwendet.
Die Täter schlugen ersten Erkenntnissen zufolge das Fenster auf der Rückseite des Zentrums ein und gelangten so in das Gebäude. Täterhinweise gibt es nicht.
Die Polizei in Rheine nimmt Hinweise von Zeugen entgegen unter Telefon 05971/938-4215.

Die Sicherheit der Mitarbeitenden an oberster Stelle Corona-Kosten summieren sich in der Krone Gruppe auf rd. 3 Mio. Euro

Spelle, 25. März 2021 – Fast 500.000 FFP2 bzw. OP-Masken hat die Krone Gruppe in den vergangenen zwölf Monaten bestellt, davon wurden bisher rd. 300.000 an die insgesamt 5.400 Mitarbeitenden an allen Produktions-Standorten weiter gegeben. Weitere 350.000 Masken befinden sich im Zulauf. Zudem kaufte Krone mehr als 21.000 Corona-Schnelltests; rd. 10.000 Tests wurden bislang in den Niederlassungen Spelle, Werlte, Herzlake, Dinklage, Ennigerloh, Lübtheen sowie in Deurne (NL) und Tire (TR) durchgeführt. Weitere 12.500 Tests sind bestellt. In sensiblen Bereichen und um positive Corona-Tests final bestätigen zu lassen, wurden knapp 1.600 zusätzliche PCR-Tests durchgeführt. Die Tests wurden zum Teil von speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krone Gruppe durchgeführt.

„Addiert man diese Materialkosten, also, Tests, Masken, Desinfektionsmittel und Spuckschutze, die wir in den Werken und den Büros installiert haben, dann summieren sich allein diese Positionen auf rd. 1 Mio. Euro“, so Bernard Krone, Aufsichtsratsvorsitzender der Krone Holding. „Hinzu kommen natürlich noch die Personalkosten, die rund um die Themen Pandemie-Organisation und -Prävention entstanden sind. In Summe kommen wir so nach einem Jahr Corona auf ca. 3 Mio. Euro.“

Wie Bernard Krone weiter betont, werden auch nach den Ostertagen sämtliche Mitarbeitenden, die nicht im Home-Office arbeiten können, getestet, bevor sie die Arbeitsplätze aufsuchen dürfen. „Eine solche Testung haben wir auch Anfang 2021 nach den Feiertagen gemacht. So konnten wir die infizierten Personen direkt ausfindig machen und in die häusliche Quarantäne schicken – und somit andere Kolleginnen und Kollegen bestmöglich schützen. Dank dieser Strategie ist es uns gelungen, dass die Fertigung unter den gegebenen Umständen an allen Krone Standorten bisher vergleichsweise reibungslos läuft. Mein Dank geht hier an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nun schon seit einem Jahr wirklich vorbildlich und äußerst diszipliniert verhalten – ganz egal, ob im Betrieb oder im heimischen Büro. Ebenfalls bedanke ich mich im Namen der Krone Geschäftsführung bei unseren hausinternen Pandemieteams sowie bei den zuständigen Gesundheitsämtern und den lokalen DRK-Ortsgruppen für eine hervorragende Zusammenarbeit.“

Kritisch dagegen sieht Bernard Krone die Signale aus der Politik. „Als Unternehmer kann ich die Aktivitäten der Politik inzwischen nicht mehr nachvollziehen. Alle Unternehmen hier in der Region haben ihre Corona-Hausaufgaben gemacht, aber in der Politik ist auch nach einem Jahr Pandemie kein hilfreiches Konzept erkennbar. Die ständigen Lockdowns und die allwöchentliche Verlängerung von Schließungen sind nicht mehr vermittelbar. Jetzt das Hin-und-Her mit den politisch angeordneten Ruhetagen, solche Aktionen verursachen eine enorme Unruhe bei den Menschen und in den Unternehmen. Ein solcher Ruhetag würde in der Krone Gruppe Einbußen in Höhe von 5,1 Mio. Euro pro Tag bescheren – das sind volkswirtschaftliche Faktoren, die man nicht außer Acht lassen darf. Was die Pandemie angeht, müssen es die politisch Verantwortlichen endlich hinbekommen, zunächst die Risikogruppen und dann sukzessiv die komplette Bevölkerung durch zu impfen. Zehn Prozent Geimpfte nach drei Monaten ist wahrlich kein Ruhmesblatt für Deutschland. Sicherlich leben wir in einer schwierigen Zeit, aber es sind doch insbesondere Familienunternehmen wie Krone, die den Staat am Laufen halten, sei es durch kontinuierliche Steuerzahlungen, qualifizierte Ausbildung, sichere Arbeitsplätze oder auch großzügige Spenden. Krone hat beispielsweise schon vor einem Jahr 250.000 Euro an verschiedene Organisationen, wie z.B. Krankenhäuser, Alten- und Kinderheime gespendet, weil diese Institutionen aktuell wirklich jede mögliche Hilfestellung bekommen sollten. Aber nun wird es höchste Zeit, dass auch die Politik ihrer Verantwortung nachkommt und die Pandemie endlich in den Griff bekommt. Die Menschen und natürlich auch die Unternehmen wollen zurück in die Normalität.“

 

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 25.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Drei Corona-Testzentren in der Samtgemeinde Spelle

Kurze Wege für Corona-Schnelltests in der Samtgemeinde Spelle: In Spelle und Schapen wurden bereits Testzentren eingerichtet. In Lünne startet der Betrieb ab Dienstag, 30. März.
Bei der Eindämmung der Corona-Pandemie haben Schnelltests eine besondere Bedeutung. Seit kurzem hat jede Bürgerin und jeder Bürger ein Recht auf wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest. „Es freut mich sehr, dass es in Zusammenarbeit mit hiesigen Apotheken gelungen ist, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger vor Ort in ihren Wohnorten testen lassen können“, ist Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann erleichtert und ruft gemeinsam mit Spelles Bürgermeister Andreas Wenninghoff, Schapens Bürgermeister Karlheinz Schöttmer und der Bürgermeisterin der Gemeinde Lünne, Magdalena Wilmes, dazu auf, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.

In Spelle ist dieses dank der örtlichen Rats-Apotheke im Bürgerbegegnungszentrum Wöhlehof untergebracht und montags bis freitags von 08:00 bis 10:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Je nach Bedarf werden auch samstags Tests angeboten. Für einen reibungslosen Ablauf ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig, Tel. 05977 477.

In Schapen werden die Tests durch die Ludgerus-Apotheke zunächst in Praxisräumen im Obergeschoss durchgeführt. Geöffnet ist das Testzentrum montags und mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr. Termine können über die Ludgerus-Apotheke unter Tel. 05458 7382 vereinbart werden.

Auch in Lünne wird ab dem 30. März durch die Schapener Ludgerus-Apotheke ein Testzentrum unterhalten. Nach vorheriger Terminvereinbarung über die Ludgerus-Apotheke, Tel. 05458 7382, können sich Interessierte dienstags ab 09:00 Uhr, donnerstags ab 14:00 Uhr und freitags ab 14:00 Uhr im Haus Schmeing testen lassen.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand 24.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Grafik Landkreis Emsland

Grafik: Quelle https://www.niedersachsen.de/

Licht aus für den Klimaschutz in der Samtgemeinde Spelle

Die Samtgemeinde Spelle beteiligt sich an der weltweiten Umweltschutzaktion Earth Hour. Am Samstag, 27. März 2021 um 20:30 Uhr gehen für eine Stunde teilweise die Lichter aus, um für den Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren.


Zum ersten Mal beteiligt sich die Samtgemeinde Spelle an dieser weltweit größten Klima- und Umweltschutzaktion und stellt am Aktionstag für eine Stunde symbolisch einen Teil der öffentlichen Straßenbeleuchtung aus. „Wir möchten mit dieser Aktion ein Zeichen setzen und für Klima- und Umweltschutz sensibilisieren“, erklärt Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann.

In Spelle wird es rund um das Rathaus an der Hauptstraße, Ringstraße, Luisenweg und Elisabethstraße für eine Stunde dunkel und in Schapen geht die Straßenbeleuchtung in Teilen der Kirchstraße, der Kolpingstraße, der Straße Am Dorfgraben, Mühlenweg, Ulenkamp, Leugermannweg sowie in der Raiffeisenstraße, der Ludgeristraße und der Raphaelstraße aus.

In Lünne wird der Bereich rund um die St.-Vitus-Kirche in der Kirchstraße, Ludwig-Schriever-Straße, In den Gärten, Mühlenstraße, Wiesenweg, Neue Straße, Auf dem Damm, Uferstraße, Brückenstraße nördlich der Aa, Rosenweg, Nelkenweg, Tulpenweg, Am Sportplatz sowie Teile der Messinger Straße, der Straße Am Fischteich und der Blankemater Straße für eine Stunde ins Dunkle gehüllt.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 23.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

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Polizeieinsatz nach Bedrohung mit Schreckschusswaffe

Meppen  – Am späten Montagabend ist es in einer städtischen Unterkunft an der Georg-Wesener-Straße zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr gekommen.

Den Beamten wurde von einer Bedrohungslage unter Einsatz einer Schusswaffe berichtet. Das 30-jährige Opfer und der 21-jährige Täter leben dort in einer Art Wohngemeinschaft. Die beiden Männer haben die Polizei in der Vergangenheit bereits vielfach beschäftigt. Gegen 22.30 Uhr trafen die Beamten das Opfer im Außenbereich des Wohnhauses an. Er hatte sich selbstständig aus dem Gebäude begeben können. Der 21-jährige Täter befand sich zeitgleich im Obergeschoss des Hauses. Das Gebäude konnte aufgrund massivster Vermüllungen und im Treppenhaus liegender Möbelstücke durch die Beamten nicht betreten werden. Die Polizei hielt von außen Kontakt zu dem Täter im Obergeschoss. Er handelte kooperativ und war offensichtlich unbewaffnet. Unter Zuhilfenahme einer Drehleiter der Feuerwehr, wurde er widerstandslos aus dem Gebäude befreit. In seiner Wohnung fanden die Beamten eine ungeladene Schreckschusspistole sowie unterschiedliche Kartuschenmunition. Der Täter verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam und wird im Laufe des Tages psychologisch untersucht.

Lockdown wird erneut verlänger bis zum 18. April 2021 – Harter Lockdown über Ostern

Bund und Länder haben die bestehenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April verlängert. Das heißt: Private Zusammenkünfte sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Ziel bleibt, auch in der nächsten Zeit Kontakte zu vermeiden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verwies auf einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen – vor allem auch durch das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gilt dann an fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.

Zudem soll die vereinbarte Notbremse in Ländern oder Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen konsequent umgesetzt werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre 3 Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei
aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden. Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen
scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie
einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im 4 öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit
der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPKBeschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort
(u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die
Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen. Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird. In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in 5 Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von
Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative
Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare
Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die
Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass
6 eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus
Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus
zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie
eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10.Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der
Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf
des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11.In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für
alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden 7 wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz
gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel
neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus NRW hat umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.

Update: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
 
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
 
Minister Laumann: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“

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Das Oberverwaltungsgericht hat mit – heute bekannt gegebenem – Beschluss vom 19. März 2021 auf den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.

Auf der Grundlage der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung können seit dem 8. März 2021 wieder alle Einzelhändler öffnen. Für die schon bislang von einer Schließung ausgenommenen Geschäfte (etwa Lebensmittelhandel) bleibt es bei der bisherigen Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende Gesamtver­kaufsfläche vorsieht. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig. Ausgenommen sind hiervon allerdings die zuvor ebenfalls geschlossenen Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte. Gleiches gilt für Blumengeschäfte und Gartenmärkte, die bislang nur verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen durften. Für sie gelten ebenfalls die günstigeren Öffnungsmodalitäten. Diese Regelungen hat das Oberverwaltungsgericht nun insge­samt vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt: Die Beschränkungen verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Bei der Pandemiebekämpfung bestehe zwar ein Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers, der sich in einer komplexen Entscheidungssituation befinde und nur mit Prognosen zu den Auswirkungen von Beschränkungen und Lockerungen arbeiten könne. Es sei auch zulässig, schrittweise zu lockern, wobei es zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen verschiedener Bereiche komme. Der Ver­ordnungsgeber habe es deshalb grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe vorläufig nur eine reduzierte Kundenzahl zugelassen werde und eine vorherige Terminbuchung erforderlich sei. Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen. Der Verordnungsgeber über­schreite aber seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen (größere Kundenzahl, ohne Terminbuchung) betrieben werden dürften. Es erschließe sich nicht und werde durch den Verordnungsgeber auch nicht begründet, warum dessen Annahme, diese Betriebe deckten ebenfalls eine Art Grundbe­darf, für sich genommen andere Öffnungsmodalitäten rechtfertigen sollte als beim übrigen Einzelhandel. Da nach der nunmehr geltenden Rechtslage sämtliche Geschäfte  öffnen dürften, könne das Kriterium, ob ein Warensortiment Grundbedarf sei, eine Besserstellung nicht mehr ohne Weiteres begründen. Erforderlich wäre vielmehr, dass der angenommene Grundbedarf gerade die Differenzierung in den Öffnungsmodalitäten nahelege.

Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Regelungen zum Handel hat das Gericht diese insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält. Die durch den Media-Markt  geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat nicht. Insbesondere sei die Beschränkung der Grundrechte der Einzelhändler angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Weitere Informationen

Der Antrag richtete sich gegen § 11 Absatz 3 Coronaschutzverordnung. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der in den einzelnen Absätzen der Vorschrift ge­troffenen Regelungen hat das Gericht § 11 Absatz 1 bis 5 Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Vorschrift lautet:

§ 11 Handel, Messen und Märkte

(1) Beim Betrieb von

1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten und Kiosken,

2. Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,

3. Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien,

4. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen und Schreibwarengeschäften,

5. Buchhandlungen und Zeitungsverkaufsstellen,

6. Futtermittelmärkten und Tierbedarfsmärkten,

7. Blumengeschäften und Gartenmärkten,

8. Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und, beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln, auch für Endkunden sowie

9. bei der Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (z.B. die sog. Tafeln)

 

darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen; in Handelseinrichtungen mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf diese Anzahl 80 Kundinnen beziehungsweise Kunden zuzüglich jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene 20 Quadratmeter der über 800 Quadratmeter hinausgehenden Verkaufsfläche nicht übersteigen. In Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel und auf Wochenmärkten darf das Sortiment solcher Waren, die nicht Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs sind, nicht gegenüber dem bisherigen Umfang ausgeweitet werden.

(2) Der Betrieb von Baumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften ist zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren in entsprechender Anwendung von Absatz 1 zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden,1. zu einem räumlich abgetrennten Bereich mit eigenem Eingang und eigenem Kassenbereich mit dem typischen Sortiment eines Gartenmarkts in entsprechender Anwendung von Absatz 1 Satz 1 Nummer 7,2. zur gesamten Verkaufsfläche des Baumarkts oder Baustoffhandelsgeschäfts in entsprechender Anwendung von Absatz 3, wobei sich in diesem Fall die zulässige Kundenzahl insgesamt, also einschließlich der in Satz 1 genannten Kundengruppen, nach Absatz 3 Satz 1 bestimmt.

(3) Beim Betrieb von nicht in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise einen Kunden pro angefangene vierzig Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRWnicht übersteigen. Zutritt dürfen Kundinnen und Kunden nur nach vorheri­ger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 4a Absatz 1 erhalten.

(4) Für Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch Waren umfasst, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen, gilt: bilden diese Waren den Schwerpunkt des Sortiments, richtet sich der Betrieb der Verkaufsstelle insgesamt nach Absatz 1, anderenfalls ist entweder der Verkauf auf diese Waren zu beschränken und dabei Absatz 1 zu beachten oder insgesamt nach Absatz 3 zu verfahren.

(5) Innerhalb von Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen ist für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die entsprechende Höchstkundenzahl gemäß Absatz 1 oder Absatz 3 maßgeblich. Zudem muss die für die Gesamtanlage verantwortliche Person sicherstellen, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden Zutritt zur Gesamtanlage erhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche 1 Person je 20 Quadratmeter Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement ist sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen möglichst vermieden werden. Befindet sich in einer Verkaufsstelle ein oder mehrere weitere Geschäfte ohne räumliche Abtrennung (zum Beispiel eine Bäckerei im räumlich nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelgeschäftes), so ist die für die Gesamtfläche zulässige Kundenzahl nach den für die Hauptverkaufsstelle maßgeblichen Vorschriften zu berechnen.

Fallzahlen in den emsländischen Kommunen Stand: 22.03.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz und deren Verlauf können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.