Keine Osterfeuer in diesem April

Keine Osterfeuer in diesem April –  Corona: Kontaktbeschränkungen lassen Brauchtumsfeier nicht zu

 

 Meppen. Schon im vergangenen Jahr mussten die Osterfeuer wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Auch in 2021 können sie nicht stattfinden. Darauf verständigten sich jetzt die 19 emsländischen Kommunen und der Landkreis Emsland. „Angesichts der aktuellen Lage und der Entwicklung in der Corona-Pandemie ist es leider absehbar, dass unter den derzeit gültigen Corona bedingten Kontaktbeschränkungen keine Brauchtumsfeuer mit geselligem Zusammensein möglich sein werden“, betonen Landrat Marc-André Burgdorf und Matthias Lühn, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten.

Sie weisen ebenfalls darauf hin, dass vor diesem Hintergrund kein Strauchschnitt für Osterfeuer gesammelt werden darf. „Grünabfälle, die beim Frühjahrsschnitt anfallen, sollten nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück verwendet werden. Sie können auch über die Biotonne und auf sämtlichen Zentraldeponien und Wertstoffhöfen im Emsland ordnungsgemäß entsorgt werden“, betonen Burgdorf und Lühn.

So werden Grünabfälle aus privaten Haushalten auf den Wertstoffhöfen mit Grünabfall-Sammelplätzen in einer Menge von bis zu 3 Kubikmetern angenommen, wobei der erste Kubikmeter gebührenfrei ist. Für größere Mengen fallen Gebühren an. Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter können auf Wertstoffhöfen mit Grünabfall-Container gebührenfrei abgegeben werden. Mehr als 3 Kubikmeter Grünabfall aus Privathaushalten und gewerbliche Grünabfälle werden auf den Zentraldeponien in Dörpen, Wesuwe, Venneberg und Flechum gegen Gebühr angenommen. Nähere Informationen unter https://www.awb-emsland.de/annahmestellen/wertstoffhoefe/

Die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Es ist ebenso verboten, pflanzliche Abfälle im Wald oder der freien Landschaft zu entsorgen.

Nach über 30 Jahren verabschiedet sich Erster Samtgemeinderat Stefan Lohaus in den Ruhestand.

Spelle – In der Führungsebene des Speller Rathauses steht ein personeller Wechsel bevor: Nach über 30 Jahren verabschiedet sich Erster Samtgemeinderat Stefan Lohaus in den Ruhestand.

Im Rahmen einer Samtgemeinderatssitzung wurden die Verdienste des langjährigen Mitarbeiters gewürdigt. Lohaus wechselte nach dem Studium zum Dipl. Verwaltungswirt und einigen Jahren bei der Stadt Emsdetten zum 01. April 1989 zur Samtgemeinde Spelle und wurde 1990 Leiter des Bauamtes. Seit 2005 ist der heutige Dezernent für Bauen und Ordnung Erster Samtgemeinderat und damit Allgemeiner Vertreter der Samtgemeindebürgermeisterin. Diese würdigte seine fachliche Kompetenz und die diplomatische Art. „Dein über 30 Jahre erworbenes Wissen ist gigantisch und ich glaube, du bist ein wandelndes Kataster“, zollte Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann Respekt und ließ einige der vielen Projekte, die Lohaus in seinen Dienstjahren federführend gestaltet hat, Revue passieren, wie beispielsweise die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten, die Ortskerngestaltung und Dorfentwicklungen in den drei Mitgliedsgemeinden oder die Baumaßnahmen der Feuerwehren. In diesem Zusammenhang dankte sie Margot Lohaus dafür, dass sie ihrem Mann den Rücken gestärkt habe und ihn in der Vergangenheit häufig entbehren musste. Bürgermeister Andreas Wenninghoff hob hervor, dass Lohaus für alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Landwirtschaft sowie für den Bereich Handel, Handwerk und Gewerbe ein verlässlicher Ansprechpartner gewesen sei. Dieses bestätigte Bürgermeister Karlheinz Schöttmer stellvertretend für die Fraktionen: „Für viele warst du ein tolles Beispiel für Eifer und Arbeitseinsatz, gepaart mit einer gehörigen Portion Souveränität und Humor.“ Lohaus – der 14 Jahre dem Personalrat angehörte, davon 10 Jahre als Vorsitzender – hat aus Sicht der Personalratsvorsitzenden Marion Laarmann immer ein offenes Ohr und eine praktikable Lösung für die Kolleginnen und Kollegen parat. Diese hohe Anerkennung spiegelte sich auch in einem Video mit kurzen Grußbotschaften von Weggefährten aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft wider. In persönlichen Worten blickte Lohaus auf seine Dienstzeit zurück. Seine engagierten Bemühungen um eine gute Weiterentwicklung der Samtgemeinde Spelle wurden deutlich, als er Rat und Verwaltung dazu aufrief, sich auch künftig als Einheit in die gleiche Richtung zu bewegen.

Erster Samtgemeinderat Stefan Lohaus (5. von links), hier mit Ehefrau Margot, wurde in den Ruhestand verabschiedet. Bürgermeister Andreas Wenninghoff, Bürgermeisterin Magdalena Wilmes, Bürgermeister Karlheinz Schöttmer, Samtgemeindebürgermeisterin Maria Lindemann und die Fraktionsvorsitzenden Klemens Grolle und Willi Tebbe (von links) dankten für den jahrzehntelangen Einsatz.

 

Bundespolizei findet Drogen im Koffer eines 52-Jährigen

Beschlagnahmtes Marihuana/Foto: Bundespolizei

Bad Bentheim  – Gestern Vormittag kamen Bundespolizisten einem 52-Jährigen auf die Spur, der Drogen über die deutsch-niederländische Grenze schmuggeln wollte.

Der 52-jährige kamerunische Staatsangehörige war mit einem international verkehrenden Zug aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung wurde der Mann gegen 11:30 Uhr im Bahnhof Bad Bentheim von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert.

In dem Koffer des Mannes entdeckten die Beamten drei größere Beutel mit insgesamt rund 400 Gramm Marihuana. Die Drogen wurden beschlagnahmt und gegen den 52-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Das beschlagnahmte Marihuana hat einen Straßenhandelspreis von rund 4.000,- Euro.

Die abschließenden Ermittlungen in dem Fall werden vom Zollfahndungsamt Essen, am Dienstsitz in Nordhorn geführt.

 

Einbruch im alten Pfarrhaus in Schapen

Schapen –  Zwischen dem 6. Februar und vergangenem Sonntagnachmitttag ist es an der Straße Am Pfarrhof zu einem Einbruch gekommen. Bislang unbekannte Täter brachen die Nebeneingangstür zum alten Pfarrhaus beziehungsweise zur alten Schmiede auf und suchten offenbar nach Wertsachen. Ob sie Beute machen konnten, ist bislang unklar. Hinweise nimmt die Polizei Spelle unter der Rufnummer (05977)929210 entgegen.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 23.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 22.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

 

Wettbewerb: Vorzeige-Betriebsräte aus dem Landkreis Emsland gesucht

Engagierte Betriebsräte gesucht: Arbeitnehmervertreter, die sich im Landkreis Emsland während der Coronakrise besonders um die Belange von Beschäftigten verdient machen, sind preisverdächtig. Noch bis Ende April können sie sich um den Deutschen Betriebsräte- Preis 2021 bewerben. Dazu hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. „Von der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über einen wirksamen Gesundheitsschutz im Job bis hin zum Umgang mit einer drohenden Insolvenz – die Arbeit von Betriebsräten ist wichtiger denn je“, sagt der stellvertretende IG BAU-Bezirksvorsitzende Herbert Hilberink.


Die Gewerkschaft appelliert zugleich an Beschäftigte im Kreis, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen, wo es bislang keine gibt. „Gerade in der Baubranche mit vielen kleinen Handwerksunternehmen ist in puncto Mitbestimmung noch viel Luft nach oben. Beschäftigte sollten sich aus Angst vor dem Chef aber nicht um ihr Recht bringen lassen und eine Vertretung wählen“, so Hilberink. Ein Betriebsrat kann bereits in Firmen ab fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegründet werden und bringt nicht nur Beschäftigten, sondern auch Unternehmen viele Vorteile.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zuletzt 41 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland von einem Betriebsrat vertreten. In der Bauwirtschaft liegt die Quote bei lediglich 15 Prozent.
Außerdem ruft die IG BAU Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim die Bundestagsabgeordneten aus der Region dazu auf, das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zu unterstützen. Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, schwerer kündbar sind. Nach Beobachtung der IG BAU werden Initiativen zur Gründung von Betriebsräten häufig mit allen Mitteln blockiert – mit zum Teil harten persönlichen Folgen für die engagierten Beschäftigten, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssten. Laut Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmervertreter zudem bei Themen wie dem mobilen Arbeiten und Künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache erhalten. Obwohl das Vorhaben im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart worden war, stieß es zuletzt auf den Widerstand der Union.
Der Deutsche Betriebsräte-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums und ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Die Auszeichnung wird seit 2009 verliehen und zeichnet engagierte Interessenvertretungen unabhängig von Branche und Betriebsgröße aus. Bewerbungsschluss für den Preis ist in diesem Jahr der 30. April. Weitere Infos online unter: www.betriebsraetepreis.de.

Junge Union Lingen sieht Schulgelderhöhung des Bistums Osnabrück kritisch

Lingen (Ems). Wie das Bistum Osnabrück bekannt gegeben hat, soll zum 01. August 2021 das Schulgeld erhöht werden. Hiervon sind auch einige Einrichtungen im Emsland betroffen. Grund für eine solche Erhöhung soll eine Kürzung der Zuschüsse um 10 % sein. Für die Schulstiftung bedeutet dies ein Volumen von über 1,2 Millionen Euro.

Wie dem Haushaltsplan des Bistums Osnabrück zu entnehmen ist, wird für das Jahr 2020 insgesamt mit einem Haushalt von 182,4 Millionen Euro gerechnet. Geht man von Ausgaben für die Schulstiftung in Höhe von 12 Millionen Euro aus, entspricht das ungefähr 6 Prozent. Der Anteil der Aufwendungen für Bildung, Medien und Kultur wurde im Vergleich zum Jahr 2020 bereits gekürzt. Betrachtet man hingegen den Haushaltsplan des Bistums Münster, ist zu erkennen, dass hier im Jahr 2020 ungefähr 29 Prozent der Gesamtaufwendungen für den Bereich der Schulen verwendet wird. Der Aufwand des Bistums Münster für Schulen ist also fast 5 Mal so hoch wie der Aufwand des Bistums Osnabrück.

Die vom Bistum Osnabrück geplante Schulgelderhöhung gilt insbesondere auch für die Ausbildung im Bereich der sozialen Berufe. Für eine Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin wird beispielsweise für vier Ausbildungsjahre ein Schulgeld in Höhe von 2.960 Euro erhoben. Für die Ausbildung in der Fachhochschule Heilpädagogik für drei Jahre 4.500 Euro. „Man müsse bei der Erhöhung des Schulgeldes auch an die Menschen denken, die dieses Geld bezahlen müssen. Gerade die jungen Menschen, die sich für einen sozialen Beruf interessieren und engagieren wollen, sollten nicht durch eine zusätzliche Belastung benachteiligt werden“, bemerkt Julian Korte, Vorsitzende der JU Lingen. Wichtig sei auch, dass in den letzten Jahren immer wieder der Fachkräftemangel in diesen Bereichen beklagt wird. „Eine Erhöhung des Schulgeldes um 20 Prozent wirkt bei der Entscheidung zur Ausbildung zu einem solchen Beruf nicht fördernd. Während das Land Niedersachsen seit August 2019 Fördergelder bereit stellt, um eine Schulgeldfreiheit für angehende Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten sowie angehende Erzieher und Erzieherinnen zu erreichen, handelt das Bistum hier gegensätzlich. Das Bistum Osnabrück spart mit der Erhöhung des Schulgeldes offensichtlich am falschen Ende“, so Korte. Die JU Lingen vertritt die Ansicht, dass eine Umverteilung der Zuschüsse seitens des Bistums sinnvoll ist, um so soziale Berufe zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

„Die JU Lingen lädt die Vertreter des Bistums Osnabrück gerne zu einem gemeinsamen Gespräch ein“; so Korte.

 

Weitere Sprach-Kita in Spelle – Kita „An der Bahn“ erhält Bundesförderung

Spelle/ Berlin. Auch die Kita „An der Bahn“ der Samtgemeinde Spelle profitiert künftig vom Bundesprogramm der Sprach-Kitas. Dies gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann bekannt. „Nachdem die Kita An der Bahn erst im September 2019 eröffnet wurde, wird sie die inzwischen 44. Einrichtung aus dem Wahlkreis Mittelems, die diese Bundesförderung erhält. Dies zeigt, wie gut die Sprach-Kitas in der Region angenommen werden und wie wichtig die frühkindliche Sprachförderung für gesellschaftliche Teilhabe und gerechte Lebenschancen ist“, so Albert Stegemann.

Konkret erhält die Kita „An der Bahn“ einen Zuschuss in Höhe von 47.917 Euro zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit herausgehobener Tätigkeit sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten für den Zeitraum von Februar 2021 bis einschließlich Dezember 2022.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird bereits seit 2016 in mittlerweile jeder zehnten Kita deutschlandweit durchgeführt. Es dient der Verbesserung der Qualität der sprachlichen Bildung und verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Dabei wird jede Kindertagesstätte durch eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle und eine Fachberatung unterstützt. Bislang konnten seit Beginn des Bundesprogrammes bereits knapp 500.000 Kinder und deren Familien von den Sprach-Kitas profitieren. Mit Beginn der neuen Förderperiode wird zudem ein Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung gelegt.

Mobile Schadstoffsammlung startet wieder Corona-Regeln beachten – Kreisweit über 60 Standorte

Meppen. Von Montag, 1. März, bis Samstag, 27. März 2021, ist das Schadstoffmobil im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland (AWB) wieder im Landkreis Emsland unterwegs. An über 60 Haltepunkten können schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgegeben werden.

Wegen der Corona-Pandemie bittet der AWB die Anliefernden darum, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten von 1,5 Meter Mindestabstand untereinander sind bei der Schadstoffabgabe einzuhalten. Um unnötige  Kontakte zu vermeiden, werden die Laufwege der Anlieferer gelenkt. Es kann vereinzelt zu Wartezeiten kommen. Der AWB bittet hier um Verständnis.

Abgegeben werden können Batterien, lösemittelhaltige Farb- und Lackreste, alte Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Druckerabfälle, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel und Medikamente. Wandfarben auf Wasserbasis können hingegen getrocknet in der Restmülltonne entsorgt werden.

Altöle und Bleiakkumulatoren (Autobatterien) müssen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung über den Fachhandel entsorgt werden.

Elektroaltgeräte können bis zu einer Größe von etwa 35 cm x 50 cm in die Elektroaltgeräte-Container auf jedem Wertstoffhof  eingeworfen werden. Die Abgabe am Schadstoffmobil ist daher nicht möglich. Größere Elektro-Altgeräte können kostenfrei an den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe, Flechum oder Venneberg oder im Rahmen einer Sperrmüllanmeldung entsorgt werden.

Neben der mobilen Sammlung, jeweils im Frühjahr und Herbst, stehen im Emsland ganzjährig das Schadstofflager in Haren-Wesuwe sowie stationäre Sammelstellen auf den vier Zentraldeponien zur Annahme von Schadstoffen zur Verfügung. Aus Kapazitätsgründen werden am Schadstoffmobil ausschließlich gefährliche Abfälle aus Privathaushalten in haushaltsüblichen Mengen angenommen. 

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 19.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Zoll deckt zweimal Bargeldschmuggel auf; 103.000 Euro und 160.000 polnische Zloty sichergestellt

Am Nachmittag des 14. Februar 2021 kontrollierten die Ermittler auf dem Parkplatz Waldseite Süd einen aus den Niederlanden eingereisten PKW. Der Fahrer gab an, auf dem Weg nach Kassel zu sein, um dort eine Woche bei einem Freund zu verbringen. Auf die Frage nach Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr gab er gegenüber den Zöllnern an, genau 60 Euro mit sich zu führen.

Bild: Hauptzollamt Osnabrück; Bargeldaufgriff vom 17.02.21

Da die Beamten Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen des Reisenden hatten, entschlossen Sie sich zu einer Intensivkontrolle des Autos. Hierbei fanden sie eine schwarze Umhängetasche, die sich auf dem Boden hinter dem Fahrersitz befand. Beim Öffnen dieser Tasche kamen etwa 63.000 Euro in 500- , 200- und 50 Euro-Scheinen zum Vorschein.In der anschließenden Vernehmung gab der Reisende an, dass er von dem Geld einen Container voller Schokolade kaufen wollte.

Ebenfalls Barmittel versuchte ein 38-jähriger Mann bei einer Fahrzeugkontrolle an der Ausfahrt Gildehaus am 17. Februar 2021 an den Zöllnern vorbeizuschmuggeln. Auf die Frage nach mitgebrachten Waren und Barmitteln gab der Reisende an, er sei für einen Tag an verschiedenen Orten in den Niederlanden gewesen, um sich dort Autos anzuschauen und habe circa 3.600 Euro in bar dabei.

Die Ermittler entschlossen sich auch in diesem Fall zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeuges. Hierbei fanden die Beamten in der Innentasche einer Jacke auf der Rücksitzbank rund 160.000 polnische Zloty (umgerechnet ca. 35.000 Euro). Weitere 40.000 Euro entdeckten die Zöllner in einer Kulturtasche und zwei Ablagefächer im Fahrzeug. Wegen der fehlenden Anzeige des Bargelds leiteten die Zollbeamten in beiden Fällen gegen die Reisenden ein Bußgeldverfahren ein. Die Gesamtsumme des Bargelds wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Ermittlungsgruppe vom Zollfahndungsamt Essen und dem Landeskriminalamt aus Nordrhein-Westfalen übernommen.

Zusatzinformation

Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern. Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellten Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 18.02.2021

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Gemeinsam gegen Mobbing – kostenfreie Onlinekurse für Kinder und Eltern

Am 22. Februar ist internationaler „Behaupte dich gegen Mobbing“-Tag. Weltweit rufen Organisationen an diesem Tag dazu auf, Mobbing nicht mitzutragen und stattdessen dagegen anzugehen. Auch das Trainer*innen-Team von „Stark ins Neue“ möchte mit der Initiative „Gemeinsam gegen Mobbing“ am Aktionstag Tausende von Kindern und Eltern in kostenfreien, ebenso unterhaltsamen wie informativen Online-Veranstaltungen stark im Kampf gegen Mobbing machen.    

Mit einem dringenden Appell richten sich die über 200Resilienz-Experten und -Expertinnen an Eltern und Pädagogen: Kinder sollen sich auf das Wesentliche im Leben konzentrieren können: Glück, Wachstum, Wissen, Gesundheit und Liebe; damit sie ihren Alltag und ihr Leben stark und mit Energie meistern können.

Das gelingt am besten, wenn alle an einem Strang ziehen:Interaktive Vorträge für Eltern und auch Pädagogen am Abend des Aktionstages komplettieren deshalb das Angebot von Stark ins Neue. Sie erhalten darin wertvolles Hintergrundwissen zum Thema Mobbing, ebenso wie konkrete Handlungsempfehlungen basierend auf dem praxiserprobten Stark auch ohne Muckis-Konzept von Mobbingpräventions-Experte Daniel Duddek, mit dem in den vergangenen Jahren über 50.000 Kinder in Schulen und Kitas nachhaltig gestärkt wurden.

Katrin Jörling aus Messingen bietet auch jeweils eine Kinder- und Eltern-/PädagogenVeranstaltung an. Als zertifizierte Selbstbehauptungs- und Resilienz-Trainerin sowie Kinder- und Jugendcoach setzt sie sich im südlichen Emsland und der Grafschaft Bentheim gemeinsam mit Kindergärten und Grundschulen, aber auch in offenen Kursen aktiv für Mobbing-Prävention, gewaltfreie Kommunikation sowie mehr Selbstvertrauen für Kinder ein.
Ihr kostenfreies Kindertraining findet am 21. Februar von 11:00 Uhr bis 11:45 Uhr statt; die Eltern und Pädagogen sind am 22. Februar um 20:30 Uhr eingeladen. Alle Details zur kostenfreien Veranstaltung gibt es unter https://www.facebook.com/katrin.jorling.partner.saom oder auf der Homepage https://joerling.starkauchohnemuckis.de/.

Eine Anmeldung ist auch kurzfristig noch möglich. Einen Überblick über das Gesamtprojekt sowie alle teilnehmenden Trainer*innen und Termine finden Interessierte unter www.starkinsneue.de.

Kontakt: Katrin Jörling, joerling@stark-auch-ohne-muckis.dehttps://joerling.starkauchohnemuckis.de/ Optional: Margarete Wolf, ichwill@starkinsneue.de Optional: Judith Lell-Wagener, presse@starkinsneue.de

 

 

 

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 17.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 16.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Feuerwehr: Schwarz-Weiß-Trennung nimmt mittlerweile einen hohen Stellenwert ein „Corona-Pandemie hat Einsatzbereitschaft bislang nicht gefährdet“

Meppen. Anfang des letzten Jahres führten rund 50 Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehren im Emsland ihre Jahrestagung noch als Präsenzveranstaltung durch. Aufgrund des strengen Reglements, das auch im Feuerwehrwesen gilt, fand das diesjährige Treffen im Rahmen einer Videokonferenz statt. 

Nachdem sich Michael Steffens im letzten Jahr als neuer zuständiger Dezernent des Landkreises vorgestellt hatte, musste er sich in diesem Jahr wieder verabschieden, da er den Fachbereich „Wirtschaft“ mitübernimmt. Der Fachbereich „Sicherheit und Ordnung“ und damit auch die Zuständigkeit für das Feuerwehrwesen wird künftig von der Dezernentin Sigrid Kraujuttis übernommen. Steffens betonte, dass er die Arbeit der Feuerwehr kennen und schätzen gelernt habe. Mit der Kreisfeuerwehrführung habe er vertrauensvoll zusammengearbeitet. Er dankte den Sicherheitsbeauftragten für ihren zusätzlichen Einsatz. Das gelte auch für die Unterstützung bei der strikten Einhaltung der Schutzregeln in der Corona-Krise. „Die Pandemie hat die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr bislang nicht gefährdet“, lobteSteffens.

Er berichtete weiter, dass die baulichen Verhältnisse in derFeuerwehrtechnischen Zentrale in Sögel angepasst worden seien, um die Schwarz-Weiß-Trennung und die Unterrichtsräume zu verbessern. Leider könnten die CBRN- Einheiten (sie werden bei Einsätzen mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren angefordert) noch nicht eingesetzt werden, da durch Corona bedingt die Lehrgänge nicht durchgeführt werden konnten. Die Einsatzgruppen und die komplett bestückten Fahrzeug stünden zur Verfügung. Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff dankte dem scheidenden Dezernenten für sein Engagement und sagte: „Wir haben gemeinsam viel erreicht.

Der Fachbereichsleiter Sicherheit bei der Kreisfeuerwehr, Burkhard Koch, der dieses Amt zusammen mit  Ralf Sievers ausübt, wies im Rückblick darauf hin, dass seit der letztjährigen Schulung das Thema „Schwarz-Weiß-Trennung in den freiwilligen Feuerwehren und auch bei den Trägerkommunen einen hohen Stellenwert erhalten habe. Das gelte vor allem  für den Umgang mit im Einsatz kontaminierter persönlicherSchutzausrüstung und Geräte. Auch habe bei den Feuerwehrleuten eine „Bewusstseinsänderung“ eingesetzt. Wichtig sei es, Einsatze mit gefährlichen Stoffen zu dokumentieren, um bei eventuellengesundheitlichen Folgeschäden entsprechende Nachweise führen zu können. Holger Dyckhoff ergänzte, dass bei anstehend Neu- und Umbauten von Feuerwehrhäusern die Notwendigkeit der „Schwarzweiß-Trennung“ beachtet werden sollte. Er freute sich, dass sogenannte Hygienestationen mit Sanitäranlagen für Großschadenslagen angeschafft werden sollen. Dyckhoff bedauerte, dass der Ausbildungsbetrieb in den Feuerwehren auf örtlicher und überörtlicher Ebene wieder zum Erliegen gekommen sei, nachdem im Sommer ein hoffnungsvoller „Re-Start“ unternommen worden sei.

Claas Schröder von der Feuerwehrunfallkasse wies darauf hin, dass es mittlerweile mehrere Medienpakete für die Online-Unterweisungen gebe. Das regelmäßige Belastungstraining in  den Atemschutzübungsstrecken könne während der Pandemie auch durch Trainings in den Feuerwehren ersetzt werden, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolge. Mit Spannung wurde ein Referat von Klaus Krebs verfolgt. Es befasste sich mit den Rettungstechniken bei Verkehrsunfällen mit den neuestens Fahrzeuggenerationen. (Siehe vorliegenden Bericht)

Auch wichtige Unterweisungen der Feuerwehren finden mittweile als Videokonferenz statt. Die Sicherheitsbeauftragten der emsländischen Feuerwehren trafen sich online zur Jahrestagung. Unser Foto zeigt von links den Fachbereichleiter Burkhard Koch und Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff. Screenshot: Lambert Brand

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 15.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Versuchter Einbruch in Büroräume

Spelle  – Bislang unbekannte Täter haben zwischen Freitag und Samstag versucht in Büroräume an der Schapener Straße in Spelle einzubrechen. Sie beschädigten eine Tür, es gelang ihnen jedoch nicht die Räume zu betreten.
Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Spelle unter der Telefonnummer
05977/929210 in Verbindung zu setzen.

Saubere Raumluft dank innovativer Plasma-Technologie von der Firma TAB-EMSLAND GmbH & Co.KG aus Spelle

Nach einer Entwicklungszeit von ca. fünf Monaten, konnte nun die Firma TAB-EMSLAND GmbH & Co.KG zusammen mit dem Hersteller mpAERO einen Raumluftreiniger entwickeln und fertig stellen. Grundlage ist eine innovative auf Plasma basierende Technologie – integriert in einem Raumluftreiniger.

Der „primAero“ stellt sicher, dass Aerosolen wie Viren, Bakterien und Keime – darunter auch Covid 19 in geschlossenen Räumen und über 90% vernichtet werden. Innerhalb einer Stunde gelingt es dem Gerät auf höchster Stufe, die Luft eines Raumes fünf bis sechs Mal vollständig umzuschlagen.

Kernstück des Gerätes ist die Erzeugung eines kalten Plasmas in der Plasmakammer, dem sogenannten Rondo. Durch die physikalischen Stoßreaktion- und Oxidationsprozesse, die dadurch initiiert werden, werden Molekülverbindungen – wie Viren, Bakterien, Allergene und insbesondere Gerüche – auf atomarer Ebene in der Luft geteilt und damit zerstört.

Die dahinterstehende Technik und die Wirksamkeit des „primAero“ ist wissenschaftlich nachgewiesen und ging durch die fachkundigen Hände von Wissenschaftler*innen am Leibnitz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. in Greifswald. Auch die unabhängigen Techniker*innen des Münsteraner Hygieneinstituts HYBETA bestätigen die Wirkung des „primAERO“ nach intensiver Testphase.

 Durch seine kompakte Bauweise und einen Gesamtgewicht von nur 8 Kilogramm ist der „primAERO“ handlich sowie vergleichsweise leicht und damit mobil wie z.B. im Wartebereich, Verkaufsraum, Büro, Klassenzimmer, Wohnzimmer, einsetzbar.

Die Firma mpAERO hat die Firma elektron-spelle GmbH & Co.KG mit der Serienproduktion beauftragt.

Für die Firma elektron-spelle GmbH & Co.KG war es eine große Herausforderung, um die Produktionsstraße einzurichten, entsprechendes Personal zu schulen und die Logistik aufzubauen.

Nun steht der Produktion nichts mehr im Wege und die Firma elektron-spelle GmbH & Co.KG ist in der Lage ca. 250 Lüfter je Woche zu produzieren!

Mit dem Produktions- und Verkaufsstart zu Jahresbeginn, sind die Zielsetzungen die Etablierung und Bekanntmachung im Markt vielversprechend.

Für Fragen, Auskünfte und Bereitstellung von Informationsmaterial steht die Firma TAB-EMSLAND Ihnen  jederzeit gerne zur Verfügung.  TAB-EMSLAND GmbH & Co.KG Südfelde 9  48480 Spelle  Tel. 05977-929121

 

 

Lieferungen der angekündigten Impfstoffe sind am vergangenen Mittwoch (10. Februar) im Landkreis Emsland angekommen.

Meppen. Die ersten Lieferungen der angekündigten Impfstoffe sind am vergangenenMittwoch (10. Februar) im Landkreis Emsland angekommen. Damit können die Impfzentren in Lingen und Papenburg am heutigen Freitag, 12. Februar, nach der Aufbereitung der Impfstoffe nun erneut ihren Betrieb aufnehmen. Das Land hat zudem die Auslieferung von erheblich größeren Impfstoffmengen als bisher angekündigt.

Danach ist nunmehr eine wöchentliche Lieferung bis in die letzte Märzwoche bzw. erste Aprilwoche (13. Kalenderwoche) geplant, nicht nur wie ursprünglich vorgesehen bis zum 28. März. Anhand der aktuellen Zahlen des Bundes ist davon auszugehen, dass sich die Liefermengen ab der 10. Kalenderwoche zudem deutlich erhöhen werden. Insgesamt sind bis dahin für den Landkreis Emsland aktuell über 50.000 Impfeinheiten für die Erstimpfung angekündigt worden, zuvor waren es über 20.000.

Vor diesem Hintergrund werden wir die bisherige Impfleistung deutlich steigern können. Die zugeteilten Impfstoffmengen werden wir weiterhin zeitnah nach Anlieferung verimpfen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Dafür wird mehr Personal zum Einsatz kommen, das auf jeweils bis zu drei Impfstraßen in den Impfzentren den Impfstoff verabreichen wird. Auch die Einsatzzeiten werden bei Bedarf von fünf auf sechs Tage die Woche erhöht, abhängig von den Impfstofflieferungen. Zusätzlich sind jeweils vier mobile Impfteams der Impfzentren in Lingen und Papenburg im Einsatz.

Auch der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca ist bei diesen Lieferungen erstmals enthalten. Gemäß der Coronavirus-Impfverordnung darf dieser ausschließlich für impfberechtigte Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verwendet werden. Hier stehen noch weitere Impfvorgaben des Landes Niedersachsens für die weitere Priorisierung der zu impfenden Personen aus. Im ersten Schritt wird der Landkreis Emsland die künftig vorhandenen Impfstoffe von AstraZeneca an das Personal der ambulanten Pflegedienste verimpfen. Die Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfitzer und Moderna sind für Personen ab 65 Jahren vorgesehen.

 

Feuerwehren und DLRG warnen eindringlich vor dem Betreten von Eisflächen

Trotz anhaltender Kälte mit „Minustemperaturen“ kann das Eis auf zugefrorenen Gewässern noch dünn und brüchig sein. Besonders auf Flüssen, Kanälen oder Bächen kann sich keine ausreichend tragfähige Eisschicht bilden. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein. Beim Betreten besteht Lebensgefahr durch Einbrechen und Ertrinken.
So groß die Versuchung auch sein mag die Schlittschuhe auszupacken, und ein paar Runden auf dem Eis zu drehen. Sehen Sie davon ab, es besteht höchste Lebensgefahr!
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, dann ist schnelles und umsichtiges Handeln von großer Bedeutung. Nach Einbruch in das eiskalte Wasser sind schon nach wenigen Minuten die Überlebenschancen sehr gering.
Setzen Sie als erstes sofort einen Notruf über die Notrufnummer 112. Machen Sie dabei möglichst genaue Angaben zum Aufenthaltsort und zur Anfahrt. Bitten Sie Passanten, die Rettungskräfte einzuweisen.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand:12.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsenabgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Fallzahlen im Landkreis Emsland Stand: 11.02.2021

Hier finden Sie eine Übersicht der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Emsland. 

Die Gesamtzahl der emsländischen Fälle, die Veränderung zum Vortag, die Zahl der Verstorbenen sowie insbesondere die für den Landkreis Emsland maßgebliche 7-Tagesinzidenz können täglich (auch an den Wochenenden) im Lagebericht des Landes Niedersachsen abgerufen werden, der auch unten eingeblendet ist.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss

Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben.
Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.

Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt. Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.

2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:

a. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei,
wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).

b. Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch  Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine
höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen  von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

c. In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.

d. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.
Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere
Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-ImpfverordnungBeschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Prioritätgeimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheitüber die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern. 

5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile
der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer
Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende  Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der
sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der  Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März  2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile
der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind. 6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von
der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCRLaborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoCAntigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes
wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine
Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.

12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den
nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.

13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen
Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMASX und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.

14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und
damit auch für die Öffnungsperspektiven.

15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten,
vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem
Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.

Kein Präsenzunterricht bis Ende der Woche im Emsland -Landkreis Emsland verlängert Anordnung

Meppen. Am Donnerstag, 11. Februar, und Freitag, 12. Februar, wird ebenfalls der Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ausfallen. Homeschooling im Szenario C bleibt von der Anordnung nach wie vor unberührt. Hintergrund für die Entscheidung ist, dass zwar die meisten Hauptstraßen inzwischen gut zu befahren sind, die Nebenstraßen, Bushaltestellenbereiche und auch Geh- und Radwege aber weitestgehend noch geräumt werden müssen. Auch der Öffentliche Personennahverkehr, der zum Teil die Schülerbeförderung durchführt, ist von den winterlichen Straßenverhältnissen betroffen und bleibt in einigen Bereichen eingestellt.

 

Über den Schulausfall für Präsenzunterricht wird neben Radiodurchsagen auch im Internet unter www.emsland.de sowie über die App des Landkreises informiert.