Indexfall informiert enge Kontakte Corona: Paradigmenwechsel bei Quarantäneanordnung

Artikel vom 12. November 2021

Meppen.  Die aktuell hohen Infektionszahlen und die zugleich uneingeschränkt möglichen Kontakte führen dazu, dass die Gesundheitsämter bundesweit stark belastet sind. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland ist davon betroffen. Daher sollen die erkrankten Personen vergleichbar mit dem Vorgehen beispielsweise in der Stadt Hamburg in die Kontaktermittlung mit eingebunden werden. Das bedeutet, dass infizierte Personen enge Kontaktpersonen selbst benachrichtigen.

Darüber hinaus stellen die Betroffenen auf einem vom Landkreis Emsland bereit gestellten Formblatt die notwendigen Daten der engen Kontaktpersonen bereit.

„Wir setzen dabei einmal mehr auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger, wie auch schon an anderer Stelle in dieser Corona-Pandemie. Ohne das Vertrauen darauf, dass betroffenen Personen sich an die Regeln halten, wäre die Situation ohnehin nicht zu bewältigen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Bislang hat das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland in zweitaufwändigen Verfahren Kontakt zu den Kontaktpersonen aufgenommen und sie informiert. Dies ist wegen der hohen Anzahl der Coronafälle und der Kontaktpersonen nicht mehr zu leisten.

Enge Kontaktpersonen sind nach Definition des Robert-Koch-Instituts nicht geimpfte oder nicht genesene Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, weil sie sich beispielsweise für einen längeren Zeitraum und ohne Maske im engen Umfeld des Falls aufgehalten haben oder direkten Kontakt zu ihm hatten. Auch Personen, die sich mehr als zehn Minuten im selben Raum wie die infizierte Person aufgehalten haben, selbst wenn durchgehend eine medizinische oder FFP2-Maske getragen wurde, zählen zu den engen Kontaktpersonen.

Für diese Personen gilt auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine häusliche Quarantäne. Sie müssen sich – wie auch der Indexfall – sofort eigenverantwortlich in häusliche Isolation begeben, worüber sie von der positiv getesteten Person mündlich in Kenntnis gesetzt werden sollen.

Dies bedeutet: Keinen Kontakt zu anderen Menschen, auch nicht zu Mitgliedern des eigenen Haushalts, und kein Verlassen des eigenen Grundstücks (Garten und Hof sind erlaubt) bzw. der eigenen Wohnung.

Die Quarantäne für Kontaktpersonen dauert zehn Tage an. Eine vorzeitig Beendigung entweder am 5. Tag ist nur mit einem PCR-Test möglich, am 7. Tag reicht ein Schnelltest mit einem negativen Testnachweis aus.

Mit Corona infizierte Personen müssen solange in häuslicher Quarantäne bleiben, bis keine Ansteckungsgefahr mehr für andere Personen besteht. Dieser Zeitraum umfasst in der Regel 14 Tage unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person 48 Stunden vor Quarantäne-Ende symptomfrei ist. Zudem muss zur Beendigung der Quarantäne neben 48 Stunden Symptomfreiheit auch am 14. Tag ein negatives Testergebnis nach Schnelltest oder PCR-Test vorliegen, die durch eine geschulte Person durchgeführt werden müssen. Selbsttests sind nicht zulässig. Bei anhaltenden Symptomen wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Fieber, Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn verlängert sich die Quarantäne entsprechend.

In allen Fällen gilt: Nur wenn die Tests beim Hausarzt bzw. in den Schnelltestzentren für Bürgertestungen gemacht wurden, sind diese beim Gesundheitsamt des Landkreises Emsland vorzulegen. Wurden die Tests an den kreiseigenen Testzentren in Lingen, Meppen und Papenburg durchgeführt, sind bei negativem Testergebnis die Betroffenen ohne telefonische Rücksprache mit dem Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen.

Bei Schulen und Kindertagesstätten gelten andere Regelungen hinsichtlich der Quarantäne.

Weitere Informationen sind unter www.emsland.de zu finden.

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