Keine Schließungen von Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha-Bars

Artikel vom 3. August 2021 Bezug nehmend auf die Pressemitteilung von heute Morgen  ( Hier) möchten wir ergänzen, dass das Oberverwaltungsgericht heute die Landesregelung vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, nach der Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 zu schließen sind (Az.: 13 MN 352/21). Insofern treten in diesem Bereich auch im Emsland keine Verschärfungen in Kraft, die Einrichtungen können unter den Bedingungen der Corona-Landesverordnung (50%-ige Auslastung, Testpflicht u.a.) weiter öffnen.

 

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