Polizei nimmt Führerschein zur amtlichen Verwahrung nicht mehr an

Artikel vom 17. November 2015 fuehrerschein_mustermann

Die Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim teilt am Dienstag in einer Presseerklärung mit, dass die Polizeidienststellen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland keine Führerscheine zur amtlichen Verwahrung mehr annehmen, um sie dann an die zuständigen Bußgeldstellen weiter zu leiten. „Bislang war es so, dass Bürger, die von Bußgeldstellen einen Bescheid über ein Fahrverbot erhalten hatten, ihren Führerschein auch bei jeder Polizeidienststelle abgeben konnten. Das geht nun leider nicht mehr. Das Innenministerium hat Mitte Oktober verfügt, dass wir keine Führerscheine mehr entgegen nehmen dürfen“, erklärt der Leiter der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, Leitender Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann.

Auch wenn in den Bescheiden von auswärtigen Bußgeldstellen vermerkt ist, dass der Führerschein auch bei der örtlichen Polizei abgegeben werden kann, so sind die Polizeidienststellen jetzt nicht mehr dazu befugt und müssen die Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Bußgeldstelle des jeweiligen Landkreises verweisen.

 

Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.