Länderübergreifende Großkontrolle der Polizei auf der A30

Artikel vom 6. April 2017 2017-04-05 09311 Salzbergen A30 Grosskontrolle 02 (ESM) (3)

Einsatzkräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück kontrollierten ab Mittwochmittag (5. April) bis in die frühen Morgenstunden des Donnerstags (6. April) an der A 30 bei Salzbergen rund 450 Fahrzeuge und 800 Personen. Die internationale Großkontrolle, wie auch weitere zeitgleiche, verdeckte kleinere Kontrollen fanden gemeinsam mit weiteren Behörden, darunter Beamte der Bundespolizei Bad Bentheim, der niederländischen Polizei, des Grenzüberschreitenden Polizeiteams (GPT), Polizisten aus Nordrhein-Westfalen sowie des Hauptzollamtes Osnabrück statt. Bei den Kontrollen standen sowohl die Eigentumskriminalität als auch andere Kriminalitätsformen entlang der Grenze, wie Betäubungsmittelkriminalität, im Fokus – rund 100 Beamte waren im Einsatz.

Polizeibeamte nahmen einen Mann fest, der mit einem nationalen Haftbefehl gesucht wurde. Grund: Der Mann hatte in der jüngsten Vergangenheit bei Frankfurt (Oder) einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen, aber die Geldstrafe in Höhe von rund 3.000 Euro nicht gezahlt. Da der Mann den Geldbetrag auch jetzt nicht aufbringen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Dazu ist er in die JVA Lingen eingeliefert worden. Eine weitere Person, die per Haftbefehl gesucht worden war, konnten die Einsatzkräfte vorläufig festnehmen. In diesem Fall wurde er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Diebstahls und Betrugs zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Auch zwei der Polizei in den Niederlanden und in Niedersachsen wegen Einbruchs bekannten Personen, die mit einem angemieteten Sprinter unterwegs waren, gingen den Beamten ins Netz. Neben einem universellen Schlüsselset zum Öffnen von verschiedensten Türen, fanden die Einsatzkräfte auch noch einen sogenannten „Jammer“, also einen Störsender, welcher zum Lahmlegen der Funkfernbedienungen von PKW genutzt wird, um beispielsweise Fahrzeuge oder Wertgegenstände aus diesen zu entwenden. Da während der Kontrolle keine weiteren Anhaltspunkte für konkrete Straftaten bzw. Haftgründe vorlagen, durften die beiden Männer ihre Fahrt fortsetzen. Allerdings werden im Rahmen von nachträglichen Ermittlungen mögliche Tatzusammenhänge und Tatbeteiligungen analysiert.

Noch dazu stellte die Polizei fünf Fahrzeugführer fest, die unter dem Einfluss von Drogen wie Marihuana standen. In zwölf Fällen fand der eingesetzte Drogenspürhund mehrere Gramm Betäubungsmittel und synthetische Drogen wie Amphetamine. Zudem konnte Munition größeren Kalibers für ein Sturmgewehr wie auch ein verbotenes Pfefferspray beschlagnahmt werden. Ein PKW-Fahrer war bei der Großkontrolle besonders kreativ, um sein Fehlverhalten zu vertuschen: In der Hoffnung, dass die Beamten es nicht bemerkten, tauschte der Mann, der keinen gültigen Führerschein besaß, kurzerhand auf dem Pannenstreifen der A 30 – noch vor der eigentlichen Kontrollstelle – mit seiner Freundin die Plätze. Pech für ihn: Zwei Polizisten bekamen diesen doch sehr auffälligen Vorgang mit. Dem Mann droht nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In drei weiteren Fällen hatten die Fahrzeugführer ebenfalls keine Fahrerlaubnis. Des Weiteren stellten die Beamten ein PKW-Gespann fest, das so stark überladen war, dass die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt wurde. Zudem gab es weitere Verstöße bei LKW wegen fehlender Ladungssicherung, fehlenden Kontrollgeräten oder technischen Mängeln, die die Einsatzbeamten feststellten und ahndeten. In einigen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und Sicherheitsleistungen von über 2.000 Euro einbehalten.

Die Kontrollen standen auch im Kontext der sogenannten „Aachener Erklärung“, die Ende Oktober 2016 durch die Innenminister des Bundes und der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie der Staaten Belgien und Niederlande unterzeichnet worden war.

Hierzu gab es seit gestern bis heute Morgen u. a. in den Bundesländern Niedersachsen, Bayern, Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen konzertierte Aktionen, so dass allein bei den überregionalen Fahndungsmaßnahmen 1729 Fahrzeuge und 2306 Personen überprüft wurden. Die Erklärung beinhaltet die Vereinbarung von „acht Maßnahmenpaketen zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität und insbesondere des Wohnungseinbruchdiebstahls. Die sechs Innenminister sehen die Notwendigkeit, über bereits bestehende operative Kooperationsformen hinaus, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im grenznahen Bereich weiter ent-schlossen zu verstärken. Für die nachhaltige Bekämpfung der reisenden Tätergruppen bedarf es einer noch besseren Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden in den Ziel- und Herkunftsländern der Täter“, heißt es in der Erklärung.

Auch zukünftig wird es gemeinsame grenzüberschreitende Fahndungs- und Kontrolltage geben, um die internationale Kriminalität zu bekämpfen.

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