Auslauf der Corona-Testverordnung – Was ändert sich zum 1. März?

Artikel vom 27. Februar 2023

Mit Ablauf des 28. Februar läuft die Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit aus. Damit können Betreiber von Schnelltestzentren ihre Tests nicht mehr abrechnen, viele Standorte schließen. Stärker als zuvor ist die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt.

 

Mit Auslauf der Testverordnung endet nun die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests. „Ein positiver Selbsttest entbindet nicht von der Arbeitspflicht. Wer keine Symptome hat, sollte prüfen, ob er ins Homeoffice wechseln oder ein Einzelbüro nutzen kann. Lässt sich der persönliche Kontakt nicht vermeiden, empfiehlt sich das Tragen einer Maske. Für Infizierte mit Symptomen besteht natürlich die Möglichkeit der ärztlichen Krankschreibung“, erläutert Dr. Christine Kües, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Mit Auslauf der Testverordnung sind Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht mehr verpflichtet, sich vorher testen zu lassen. Gert Lödden, Dezernent für Gesundheit und Soziales beim Landkreis Grafschaft Bentheim appelliert stattdessen an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Die Aufhebung der Testpflicht heißt aber nicht, dass wir völlig unbesorgt mit dem Coronavirus umgehen dürfen. Maske in bestimmten Situationen, eine Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen oder auch der Selbsttest bei Verdachtsmomenten sind Maßnahmen, die jede Person weiterhin umsetzen kann.“ Impfungen gegen das Coronavirus sind nach wie vor bei einigen niedergelassenen Ärzten möglich.

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.