Artikel vom 13. Februar 2024 Rheine- Besondere Anlässe, wie attraktive Veranstaltungen, motivieren Bürger/-innen und Tagestouristen die Rheiner Innenstadt zu besuchen. Und wenn es dabei noch in Kombination mit einem Einkaufserlebnis einhergeht – umso besser! Auch in diesem Jahr wird den Besucher/-innen und Kunden/-innen der Einkaufsstadt Rheine abseits der üblichen Öffnungszeiten ein besonderes Shoppingvergnügen geboten.
Die EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gibt gemeinsam mit dem Handelsverein Rheine e.V. einen Überblick über alle verkaufsoffenen Sonntage in diesem Jahr in der Innenstadt. Die Termine gelten aktuell noch vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Rheine über die Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen.
An vier Sonntagen im zentralen Versorgungsbereich der Rheiner Innenstadt ist eine Ladenöffnung von 13:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen:
Sonntag, 24. März 2024: Rheine mobil. Ab in den Frühling!
Sonntag, 20. Oktober 2024: Rheiner Herbstkirmes
Sonntag, 10. November 2024: Martinsmarkt
Sonntag, 08. Dezember 2024: Nikolaussonntag
Neben den verkaufsoffenen Sonntagen sind weitere Sonderöffnungszeiten seitens der Händlerschaft in 2024 wieder fest eingeplant. Hierbei handelt es sich um den Reformations- bzw. Niedersachsentag mit einer Ladenöffnung bis 19:00 Uhr am Donnerstag, 31. Oktober 2024 sowie um den Black Friday am Freitag, 29. November 2024. Zu dieser Black Night werden die Geschäfte in der Rheiner Innenstadt bis 22:00 Uhr öffnen.
Susanne Schmidt, 1. Vorsitzende vom Handelsverein Rheine e.V. betont: „Veranstaltungen und verkaufsoffene Sonntage sind für uns ein wichtiges Instrument zur Belebung und zur Steigerung des Erlebniswerts der Rheiner Innenstadt. Die Events tragen dazu bei, dass sich die Einkaufsstadt Rheine im Wettbewerb um Besucher und Kunden positiv positioniert und profiliert. Dabei gilt ein besonderer Dank allen Möglichmachern, wie Rheine.Tourismus.Veranstaltungen e.V., EWG für Rheine mbH, Stadtsparkasse Rheine und Volksbank im Münsterland Nord eG.“